Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
funsurfer77:
§ 616 BGB regelt als Ausnahme zu dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, dass ein Arbeitnehmer, der für eine relativ kurze Zeit aus Gründen, die in seiner Person liegen und die er nicht verschuldet hat, seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, trotzdem seine Vergütung erhalten soll.
Danach wird ein Arbeitnehmer, der ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund für einen nicht erheblichen Zeitraum verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, seines Gehaltsanspruchs dadurch nicht verlustig.
Nicht erheblich sind 5 bis maximal 10 Werktage.
In diesem Fall ist der Angestellt nach TV-H beschäftigt.
Spid:
§29 Abs. 1 TV-L/TVÖD regelt, in welchen Fällen das in Betracht kommt.
Stefl:
Vielleicht sollte man ihn einfach fragen, wenn man es denn wissen will. Er gibt zumeist hilfreiche Antworten, dazu ist das Forum ja da. Und man muss ja auch nicht immer einer Meinung sein.
Mich persönlich würde nur mal interessieren, ob die Mehrzahl hier in ihrer Freizeit schreibt oder während ihrer Arbeitszeit oder es aber vielleicht sogar eine Tätigkeit aus der Stellenbeschreibung ist, hier zu posten.🤣
Egal, ab morgen Home Office. Bin gespannt, wie lange.
ds78:
Bei uns im Haus wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um von Kita- bzw. Schulschließungen betroffenem Personal unbegrenztes mobiles Arbeiten / Tele-Arbeit zu ermöglichen. Der Fall tritt nun bekanntermaßen in der kommenden Woche ein.
Wastelandwarrior:
Ja, wobei mit 2 Kita-Kindern im Haus, kein Homeoffice stattfinden wird... "das bisschen Haushalt, macht sich von allein..." :D
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