Autor Thema: Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde  (Read 11751 times)

WasDennNun

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Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
« Antwort #45 am: 17.03.2020 16:13 »
Ich weiß auch nicht, was das Problem dabei ist. Wenn eine Stunde putzen lassen (etc.) weniger kostet als eine Stunde Arbeit netto einbringt, ist es nur sinnvoll, sich Personal zu suchen.
Weswegen der EG1 TVÖD eingruppierte Gemüseputzer mit Sicherheit einen nicht nach TVÖD entgelteten Gemüseputzer zu Hause beschäftigt
Jipp, nennt sich Mutti.

Nice

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Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
« Antwort #46 am: 17.03.2020 16:37 »
Ich weiß auch nicht, was das Problem dabei ist. Wenn eine Stunde putzen lassen (etc.) weniger kostet als eine Stunde Arbeit netto einbringt, ist es nur sinnvoll, sich Personal zu suchen.
Weswegen der EG1 TVÖD eingruppierte Gemüseputzer mit Sicherheit einen nicht nach TVÖD entgelteten Gemüseputzer zu Hause beschäftigt
Solange nach Abzug des Verwaltungsaufwandes für den EG1 TVÖD Gemüseputzer mehr Geld in der Tasche bleibt und er anstelle das Gemüse zuhause nach seinem regulären Arbeitstag eine Stunde lang zu putzen lieber eine Stunde länger arbeitet, macht das durchaus Sinn.
Wenn man sich jedoch ansieht, was man in EG1 TVÖD verdient, reicht der Nettostundenlohn nicht mal aus, um ohne Arbeitgeberanteil den Mindestlohn zu zahlen. Wenn man sich eine Gemüseputzkraft vom Dienstleister einkauft, kann man das auch in weitaus höheren EGs vergessen.

Als Angestellter andere für privathäusliche Arbeiten zu bezahlen ist eher mehr Aufwand, als es einem nützt.
Lohnt sich eher wenn man selbstständig tätig ist/hohes Einkommen hat, bspw. zuhause arbeitet und dann anstelle das Haus einmal durchzusaugen innerhalb einer Stunde lieber für 25€ eine Putzkraft die Arbeit erledigen lässt und sich dann vom Kunden für eine Stunde 125€ abrechnet, weil man eine Stunde an einem Auftrag gearbeitet hat.
Da muss man eben überlegen, was einem seine Zeit wert ist.

WasDennNun

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Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
« Antwort #47 am: 18.03.2020 09:12 »
Als Angestellter andere für privathäusliche Arbeiten zu bezahlen ist eher mehr Aufwand, als es einem nützt.
Unsinn. Natürlich ist es lohnenswert. Aber man kann sich alles schlecht oder schön reden und rechnen.
Von Autoreperaur selbst gemacht, über Fenster putzen kann jeder.
Zitat
Da muss man eben überlegen, was einem seine Zeit wert ist.
Allein deswegen!

Kryne

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Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
« Antwort #48 am: 18.03.2020 12:06 »
Bei uns gibt es keine Aktionen seitens des AG, ausser die ständige Wiederholung, dass jeder weiterhin verpflichtet ist zu arbeiten und das Publikum nur noch mit Termin rein darf.

Ah ich vergas, es wurde Desinfektionsmittel ausgegeben.

Eine schwer vorerkrankte Kollegin darf vermutlich Zuhause bleiben und dort mit dem Diensthandy Telefondienst machen. (Homeoffice / IT Zugriff von daheim gibt es bei uns nicht). Das hat sie aber auch nur durchgesetzt, weil ihr Arzt sie sonst krankgeschrieben hätte.

öfföff

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Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
« Antwort #49 am: 18.03.2020 14:42 »
Kann eigentlich die Behörde Kurzarbeit beantragen? Oder wird die Möglichkeit einem Arbeitgeber wie zB. einem Bundesland verwehrt?

inter omnes

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