Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde

Begonnen von Egon12, 13.03.2020 07:21

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Texter

Zitat von: sr4711 in 13.03.2020 17:09
(wann wird der erste Fanclub gegründet?)

Mond6 hat sich hier bereits zurückgezogen, um den Vorsitz zu übernehmen.

Kaiser80

Zitat von: Texter in 13.03.2020 17:42
Zitat von: sr4711 in 13.03.2020 17:09
(wann wird der erste Fanclub gegründet?)

Mond6 hat sich hier bereits zurückgezogen, um den Vorsitz zu übernehmen.

Ich fürchte meine Hoffnung dahingehend wird enttäuscht werden

Pseudonym

Zitat von: sr4711 in 13.03.2020 17:09
Zitat von: Pseudonym in 13.03.2020 15:53
Zitat von: Spid in 13.03.2020 07:40
Wenn unsere Tochter nicht zur Kita kann, kümmern sich meine Frau und das Hauspersonal um sie.

Ob wir je erfahren, welch tragende Rolle Spid im System der BRD hat?  ;D

Als aufmerksamer Leser (wann wird der erste Fanclub gegründet?) weiß man das doch mittlerweile tatsächlich überraschend genau.

Irgendwas mit Bund (Mittelgeber?) und unfähige Leute fliegen raus. Da gibts tatsächlich recht wenige Institutionen, bei denen das zutrifft. Aber vielleicht ja in der militärischen Entwicklung?

funsurfer77

Hallo liebe Leute,

ich bin alleinerziehend und so wie ich das gesehen habe fällt am Montag die Schule aus. Mein Kind ist zehn Jahre alt und darf nicht alleine zu Hause bleiben.

Wisst ihr, wie die rechtliche Lage ist? Darf ich ab Montag für fünf Tage bis ich eine eventuelle weitere Betreuung geklärt habe zu Hause bleiben?

Mehr möchte ich jetzt vorab hier nicht klären um die Diskussion nicht abschweifen oder ausufern zu lassen.

Ich gehöre im Bereich Straßenbau nicht zu den Berufen, die eine Notbetreuung für ihre Kinder bekommen.

Vielen Dank für Beiträge zum Thema

Texter

Die rechtliche Situation ist wohl so, dass Du nicht einfach zu Hause bleiben kannst, sondern die Urlaub oder Sonderurlaub nehmen musst. In jedem Fall solltest Du deinen Arbeitgeber kontaktieren.


funsurfer77

§ 616 BGB regelt als Ausnahme zu dem Grundsatz ,,ohne Arbeit kein Lohn", dass ein Arbeitnehmer, der für eine relativ kurze Zeit aus Gründen, die in seiner Person liegen und die er nicht verschuldet hat, seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, trotzdem seine Vergütung erhalten soll.

Danach wird ein Arbeitnehmer, der ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund für einen nicht erheblichen Zeitraum verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, seines Gehaltsanspruchs dadurch nicht verlustig.

Nicht erheblich sind 5 bis maximal 10 Werktage.

In diesem Fall ist der Angestellt nach TV-H beschäftigt.

Spid

§29 Abs. 1 TV-L/TVÖD regelt, in welchen Fällen das in Betracht kommt.

Stefl

Vielleicht sollte man ihn einfach fragen, wenn man es denn wissen will. Er gibt zumeist hilfreiche Antworten, dazu ist das Forum ja da. Und man muss ja auch nicht immer einer Meinung sein.

Mich persönlich würde nur mal interessieren, ob die Mehrzahl hier in ihrer Freizeit schreibt oder während ihrer Arbeitszeit oder es aber vielleicht sogar eine Tätigkeit aus der Stellenbeschreibung ist, hier zu posten.🤣

Egal, ab morgen Home Office. Bin gespannt, wie lange.

ds78

Bei uns im Haus wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um von Kita- bzw. Schulschließungen betroffenem Personal unbegrenztes mobiles Arbeiten / Tele-Arbeit zu ermöglichen. Der Fall tritt nun bekanntermaßen in der kommenden Woche ein.

Wastelandwarrior

Ja, wobei mit 2 Kita-Kindern im Haus, kein Homeoffice stattfinden wird... "das bisschen Haushalt, macht sich von allein..."  :D

Kaiser80

Zitat von: Wastelandwarrior in 16.03.2020 08:46
Ja, wobei mit 2 Kita-Kindern im Haus, kein Homeoffice stattfinden wird... "das bisschen Haushalt, macht sich von allein..."  :D
Jep, so wird meine Welt ab morgen auch aussehen... Arbeit wird eher so von 06:00 bis ca 7:00 und ab 19:00 möglich sein.

Spid

Zitat von: Wastelandwarrior in 16.03.2020 08:46
Ja, wobei mit 2 Kita-Kindern im Haus, kein Homeoffice stattfinden wird... "das bisschen Haushalt, macht sich von allein..."  :D

Bei Alleinerziehenden nicht - in den allermeisten übrigen Fällen kommt der Partner nach der Arbeit nach Hause und man kann dann zeitlich versetzt im Anschluß oder Samstags arbeiten. Schafft man unter der Woche nur 6h/Tag, macht man Samstags 9 und hat sein Soll auch bei VZ erfüllt.

Texter

Muss dann der Urlaub neu berechnet werden, wenn man Samstags arbeitet?


Caesar42

Zitat von: Spid in 13.03.2020 16:12
Ich kenne eine ganze Reihe von Menschen, die deutlich mehr als 3,75 VZÄ in ihrem Haushalt beschäftigen.

1 VZ Gärtner, 1 VZ Chauffeur, 1 VZ Zugehfrau und 0,75 Poolboy?