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Kurzarbeit im öD

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sr4711:
Es scheinen ja nun viele AG das Modell zu versuchen "erst zwangsweise Überstunden abbauen, dann Zwangsurlaub".

Kat:

--- Zitat von: Kaiser80 am 01.04.2020 08:24 ---
--- Zitat von: Kat am 01.04.2020 08:17 ---

Biserh ist es so, daß man für 0 % weniger Gehalt bis zu 100 % frei bekommt. Hört sich noch besser an.

--- End quote ---

"man" oder du?

--- End quote ---

Man. Da mich Kurzarbeit in einer Kernverwaltung nicht betrifft. Da gibt es eher Urlaubssperre als Kurzarbeit.

HerrKaeseberg:

--- Zitat von: sr4711 am 01.04.2020 08:48 ---Es scheinen ja nun viele AG das Modell zu versuchen "erst zwangsweise Überstunden abbauen, dann Zwangsurlaub".

--- End quote ---

Schlimm, dass das viele mit sich machen lassen. Wenn das über eine Vereinbarung geregelt ist, okay, kann man nichts machen. Aber vielfach ist es das nicht.

Otto1:
Entwarnung:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/kurzarbeit-covid-19-tarifvertrag-gibt-sicherheit.html

Der Tarifvertrag soll ausschließlich auf die Corona-Pandemie zugeschnitten sein und am 31. Dezember 2020 ohne Nachwirkung enden. Die Tarifpartner haben zudem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern kommunal getragen) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist. Bis zum 15. April 2020 läuft nun eine Erklärungsfrist zu den Eckpunkten, auf die man sich verständigt hat.

2strong:
Die Aufstockungsleistung ist nach meinem Verständnis sozialversicherungspflichtig. D. h. die Netto-Einbuße beläuft sich nicht auf 5 bzw. 10 % sondern auf rd. 20 bzw. 25%. Korrekt?

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