Autor Thema: Kurzarbeit im öD  (Read 73065 times)

BAT

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #180 am: 03.04.2020 12:42 »
Man kann sich aber wirklich anstellen.

Ihr braucht doch nur zwei Schichten: einmal von 6:00 bis 13 Uhr und dann von 13:30 Uhr bis 20:00 Uhr, das ganze am Samstag mit verkürzten Zeiten.

Ich verstehe das Problem nicht.

Bei uns wird - zumindest beim Bürgertelefon, Kontaktermittlung, Quarantäneweisung ohne Maulen auch am Sonntag gearbeitet.

Schlechte, sehr schlechte Arbeitshaltung.

WasDennNun

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #181 am: 03.04.2020 13:15 »
Der organisatorische Aufwand wäre je nach größe der Behörde GIGANTISCH.
und absolut überflüssig.

Und bestimmt gibt es Ehepaare wo der eine in A ist und der andere in B  ;D
Weil sie ja wechselseitig auf die Kinder aufpassen müssen. ::) :o 8)

Kryne

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #182 am: 03.04.2020 13:15 »
Gerade im Anbetracht der Tatsache, dass wir gerade merken, dass man auf einmal (bei Wegfall von vielen "nicht Kernaufgaben") mit etwas über 50% der Belegschaft noch "fast" Alles geregelt bekommt, würde ich mir persönlich verarscht vorkommen Samstags arbeiten zu müssen.

Würde ich persönlich auch nicht machen. Arbeitshaltung hin oder her. Ich würde in so einem Fall auch lieber mal wie viele Andere meinen Arzt telefonisch bemühen.

Ganz besonders weil ich, wenn man mir entsprechende die technischen Vorraussetzungen schaffen würde seitens des AG, gerade 70% meiner Arbeit auch von Zuhause erledigen könnte. Weitere 20% wären Baustellentermine die ich auch von Zuhause aus wahrnehmen könnte, sofern diese nicht sowieso aktuell ausfallen. Lediglich für 10% muss ich im Büro sein, weil ich auf Papierakten angewiesen bin oder Ausdrucke / Briefe in die Post geben müsste bzw. Unterschriften einsammeln müsste.


Alles was mit Corona im großen und ganzen zutun hat, wird bei uns in der Kommune sowieso nicht behandelt, da ist bei uns zu 95% der Kreis zuständig. Bei uns fällt also nicht wirklich viel "Mehrarbeit" an.

Kryne

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #183 am: 03.04.2020 13:17 »
Der organisatorische Aufwand wäre je nach größe der Behörde GIGANTISCH.
und absolut überflüssig.

Und bestimmt gibt es Ehepaare wo der eine in A ist und der andere in B  ;D
Weil sie ja wechselseitig auf die Kinder aufpassen müssen. ::) :o 8)

Tatsächlich gibt es zwei Ehepaare in der Verwaltung und es war organisatorisch ganz schön schwer diese in die jeweils gleichen Gruppen zu bekommen, weil die beiden Männer jeweils im Bauhof sind was auch wieder Einfluss auf Rufbereitschaften usw. hat.

Da ist der AG auch ganz von alleine drauf gekommen sogar :D

BAT

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #184 am: 03.04.2020 13:38 »

Alles was mit Corona im großen und ganzen zutun hat, wird bei uns in der Kommune sowieso nicht behandelt, da ist bei uns zu 95% der Kreis zuständig. Bei uns fällt also nicht wirklich viel "Mehrarbeit" an.

Das ist sicherlich richtig, daher sind die Aufgaben hier auch flächendeckend auf 150 % angestiegen. Aber auch hier kümmern sich die kreisangehörigen Gemeinden um Sozialleistungen.

Ich denke schon, hier wird relativ schnell klar sein, daß viele Bedarfsgemeinschaften sich nicht mehr riechen können. Dürfte so langsam durchschlagen.

Ein immenser Aufwand in Bezug auf Inobhutnahmen, Änderung der Leistungen, aber auch in Bezug auf Refinanzierung (Kurzarbeit).

Leppy

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #185 am: 03.04.2020 16:52 »
Hallo liebe Foristen,

ich würde ganz gern mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Ich bin im reinen öffentlichen Dienst tätig, werde gemäß TVÖD SuE bezahlt.
 
Die Verhandlungen zur Kurzarbeit habe ich verfolgt. Wenn ich es richtig verstanden habe wurde mit dem VKA am 02.04 ein Eckpunktepapier auf den Weg gebracht mit einer Erklärungsfrist bis zum 15. April.
 
Hier ist KEINE Kurzarbeit für den Sozial- und Erziehungsdienst vorgesehen. Bis zur Unterzeichnung findet keine Anwendung heisst es ferner.
 
Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:
 
EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%
 
und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.
 
Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?
 
Unser Betriebsrat und die Verwaltung sind ebenfalls seit heute Freitag, 13 Uhr im Urlaub, so dass hier keine Nachfrage möglich war.

Ist das nicht irgendwie seltsam? Bundesland ist Niedersachen.

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #186 am: 03.04.2020 16:57 »
Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Leppy

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #187 am: 03.04.2020 17:01 »
Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Doch, wir sind reiner öffentlicher Dienst, das wundert mich ja. Wurde mal in den 70ern so gemacht , und dann nie wieder rückgängig, weil zu teuer.

Kryne

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #188 am: 03.04.2020 17:08 »
Dann gilt diese "Betriebsvereinbarung" nicht.

Vereinbarung würde ja auch bedeuten, dass etwas vereinbart wurde, da gehören immer zwei Seiten dazu. Mit wem hat der AG das denn vereinbart ? Hat euer Personalrat einfach zugestimmt oder wie ? Wenn ja, warum ?

Hast du irgendetwas unterschrieben ?

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #189 am: 03.04.2020 17:11 »
Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Doch, wir sind reiner öffentlicher Dienst, das wundert mich ja. Wurde mal in den 70ern so gemacht , und dann nie wieder rückgängig, weil zu teuer.

ÖD sind nur AG in öffentlicher Rechtsform. Dort gibt es dann einen PR, mit dem Dienstvereinbarungen geschlossen werden können. Wenn Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können, gibt es einen Betriebsrat - und den gibt es nur bei AG in privater Rechtsform. AG in privater Rechtsform sind nicht öD.

Leppy

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #190 am: 03.04.2020 17:15 »
Dann gilt diese "Betriebsvereinbarung" nicht.

Vereinbarung würde ja auch bedeuten, dass etwas vereinbart wurde, da gehören immer zwei Seiten dazu. Mit wem hat der AG das denn vereinbart ? Hat euer Personalrat einfach zugestimmt oder wie ? Wenn ja, warum ?

Hast du irgendetwas unterschrieben ?

Geschäftsführung/ Vorsitz und Betriebsrat haben unterschrieben. Umso ärgerlicher das der Betriebsrat zeitgleich mit der Mail im Urlaub ist. Ich selbst habe nichts unterschrieben, aber natürlich werden die Mitarbeiter oben als Partei genannt.
Ganz unten in der BV steht noch, dass der TVÖD incl. Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung weiterhin Anwendung findet.

Leppy

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #191 am: 03.04.2020 17:22 »
Ich hatte in der Vergangenheit schon mal Kontakt zu Verdi wegen einer anderen Sache, auch hier wurde bestätigt öffentlicher Dienst/ der TVÖD gilt ausmahmlos.
Bin ja nicht umsonst Mitglied in der Gewekschaft, werde denen nochmal schreiben und anhand meiner Daten sehen sie ja wo ich arbeite. Mysteriös ... nach wie vor.

Streiken dürfen wir auch im Gegensatz zu vielen anderen „Sozis“, die bei privaten Trägern arbeiten. Dürften wir doch nicht, wenn es eine private Rechtsform wäre?

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #192 am: 03.04.2020 17:33 »
Ich hatte in der Vergangenheit schon mal Kontakt zu Verdi wegen einer anderen Sache,

Da kannst Du ja froh sein, daß Unfähigkeit nicht so ansteckend wie Corona ist.


Zitat
auch hier wurde bestätigt öffentlicher Dienst/ der TVÖD gilt ausmahmlos.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Zahllose Einrichtungen in privater Rechtsform sind KAV-Mitglied und tarifgebunden, sie sind aber nicht öffentlicher Dienst - ebenso wie es Gemeinden gibt, die selbstverständlich öD sind, aber nicht Mitglied in einem KAV und somit nicht tarifgebunden sind.

Zitat
Bin ja nicht umsonst Mitglied in der Gewekschaft, werde denen nochmal schreiben und anhand meiner Daten sehen sie ja wo ich arbeite. Mysteriös ... nach wie vor.

Das tut mir sehr leid. So viel Geld herausgeworfen, um die Antifa zu unterstützen...

Zitat
Streiken dürfen wir auch im Gegensatz zu vielen anderen „Sozis“, die bei privaten Trägern arbeiten. Dürften wir doch nicht, wenn es eine private Rechtsform wäre?

Was für eine absolut abwegige Annahme.

Leppy

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #193 am: 03.04.2020 17:40 »


Zitat
Streiken dürfen wir auch im Gegensatz zu vielen anderen „Sozis“, die bei privaten Trägern arbeiten. Dürften wir doch nicht, wenn es eine private Rechtsform wäre?

Was für eine absolut abwegige Annahme.
[/quote]

Das war ja keine Annahme, sondern eine Frage. Deswegen die Fragezeichen. Hast es mir somit beantwortet, Danke.

Bisher dachte ich Verdi unterstützt uns, aber wenn mein Arbeitgeber durch BV regeln kann was er will, ist die Mitgliedschaft wohl hinfällig.

Thot

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #194 am: 03.04.2020 17:47 »
Niveau der jungen Generation: mindestens einen Abschlussgrad herunter brechen: Akademiker von heute höchsten auf FH Niveau, FH-Absolventen höchsten Ausbildungsniveau, Auszubildende: höchsten Hilfsarbeiter-Niveau. Das hat aber nichts mit der Digitalisierung zu tun, sondern mit dem Schulsystem. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

Nur weil jetzt jeder sprechende Primat mit einem Abi rausgeht, heißt es nicht, dass die auch in der Lage sind zu studieren.

Das akademische Niveau ist gleich geblieben, hat sich nur aufgeteilt (auch wenn das einige alte Diplomer nicht wahrhaben mögen).

Vom Niveau her ist es so:

Bachelor Berufsakademie < Bachelor private FH < Bachelor FH < Diplom FH < Bachelor Uni < Diplom Uni < Master FH < Master Uni

Solche Kuddelmuddel, wie einen Magister, wo man man nichts halbes und nichts ganzes lernt, lasse ich mal außen vor.