Hallo liebe Foristen,
ich würde ganz gern mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:
Ich bin im reinen öffentlichen Dienst tätig, werde gemäß TVÖD SuE bezahlt.
Die Verhandlungen zur Kurzarbeit habe ich verfolgt. Wenn ich es richtig verstanden habe wurde mit dem VKA am 02.04 ein Eckpunktepapier auf den Weg gebracht mit einer Erklärungsfrist bis zum 15. April.
Hier ist KEINE Kurzarbeit für den Sozial- und Erziehungsdienst vorgesehen. Bis zur Unterzeichnung findet keine Anwendung heisst es ferner.
Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:
EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%
und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.
Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?
Unser Betriebsrat und die Verwaltung sind ebenfalls seit heute Freitag, 13 Uhr im Urlaub, so dass hier keine Nachfrage möglich war.
Ist das nicht irgendwie seltsam? Bundesland ist Niedersachen.