Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kurzarbeit im öD
Kryne:
Ich finde es auch sehr schwammig, werde allerdings persönlich keinen Einwand geltend machen, da ich von meinem Empfinden her sogar nun "besser" dran bin.
Da ich ohne Zugriff auf Fachsoftware so gut wie nichts von Zuhause aus machen kann, beschränkt sich meine Arbeit auf die reine telefonische Bereitschaft. Dies schränkt mich zwar in gewisser Weise ein, aber ich hätte in meinem Urlaub sowieso nichts machen können und meinen geplanten Freizeit- und Erholungstätigkeiten aufgrund der aktuellen Lage auch nicht nachgehen können.
Wenn wir also tatsächlich geviertelt werden, bin ich sogar theoretisch drei Wochen daheim und bekomme dafür nicht mal Urlaub abgezogen und für mich persönlich wird der einzige Unterschied die Telefonbereitschaft sein.
BAT:
@Kyrne: dann stehst Du doch ohne Urlaub besser da? Ist doch gut.
Aktuelle plane ich auch noch Urlaub vor Ostern inklusive Auslandsreise. Dafür braucht man den natürlich immer noch. Aber bei Dir?
Kryne:
Ja deshalb sage ich, dass ich keinen Einwand geltend machen werde. Ich persönlich stehe so besser da. Hätte in meinem "Urlaub" ja sowieso nichts machen können. Reisen fallen flach. Freizeitaktivitäten fallen weitesgehend auch flach. Geplante weitere Erledigungen wie Amtsgeschäfte, nicht unbedingt notwendige Arztbesuche uvm. wären auch nicht möglich gewesen.
Ich werde die Wochen Zuhause mit Telefonbereitschaft quasi genauso verbringen wie ich sonst meinen Urlaub verbracht hätte in dieser Zeit.
Resturlaub der normal bis Ende März angetreten werden muss verfällt auch nicht und kann jetzt bis 31.12. genommen werden bei uns.
Gibt aber natürlich bei uns trotzdem genug Leute die sich jetzt (künstlich) aufregen. Ob von denen einer offiziell dagegen vorgehen wird ? Fraglich.
Vor Ostern noch eine Auslandsreise ? Da bist du aber sehr optimistisch oder ? :D
BAT:
--- Zitat von: Kryne am 23.03.2020 09:51 ---
Vor Ostern noch eine Auslandsreise ? Da bist du aber sehr optimistisch oder ? :D
--- End quote ---
Das ist aktive Gesundheitsvorsorge, da die Infektionsrate im UK niedriger liegt ;)
(Nein, im Ernst. Kommt wohl noch was dazwischen)
Gemeindema:
KAV teilte mit Rundschreiben 23/2020 vom 17.03.20 mit, dass Kontakt mit den Gewerkschaften aufgenommen werden soll, um zu erörtern, ob zeitnah tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit vereinbart werden können.
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