Autor Thema: Kurzarbeit im öD  (Read 70817 times)

WasDennNun

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #45 am: 24.03.2020 07:09 »
Inwiefern siehst Du da einen spezifischen Vorteil des öD?
Die meisten sehen glaube ich folgendes als Vorteil:
Weniger Leistungsdruck
Man kann sich zeitlich mehr rausnehmen, ohne das der Chef einem im Nacken sitzt
Höhere Arbeitsplatzsicherheit
Geld kommt pünktlich, sofern nicht gerade Änderungen in der Höhe anstehen  8)

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #46 am: 24.03.2020 07:22 »
Meine Antwort bezog sich auf die unmittelbar vorhergehende:

KAV teilte mit Rundschreiben 23/2020 vom 17.03.20 mit, dass Kontakt mit den Gewerkschaften aufgenommen werden soll, um zu erörtern, ob zeitnah tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit vereinbart werden können.

Na, da kann Verdi mal etwas für die Bewchäftigten raus holen.

Option auf Kurzarbeit

Dafür

100% JSZ für alle
5% mehr Gehalt
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80%

Und im Sommer dann die normalen Tarifverhandlungen.

Sollte es soweit kommen, würde ich in Verdi eintreten und sofort wieder austreten... und in die freie Wirtschaft gehen. Welchen Vorteil hätte der öD denn dann noch?

Der Nutzer sieht offenbar einen spezifischen Vorteil öD durch eine tarifliche Vereinbarung zur Kurzarbeit verlustig gehen. Mir erschließt sich nicht, welcher das sein könnte.

Kryne

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #47 am: 24.03.2020 08:26 »
Der (vermeintliche) Vorteil wird von den Meisten darin gesehen, dass man eine relativ hohe Arbeitsplatzsicherheit hat (im Vergleich zur freien Wirtschaft), dass man relativ resistent gegenüber solchen Krisensituationen ist und dass man sein Geld immer pünktlich zu 100% auf dem Konto hat.

Um diese (vermeintliche) Sicherheit zu haben, verzichten aktuell viele auf das höhere Geld das man in der freien Wirtschaft bekommen würde.


Ich denke das wird aktuell wieder heißer gekocht als es am Ende gegessen wird. Diejenigen die von der Kurzarbeit wirklich betroffen wären (hier geht es ja um stillgelegte Bereiche in öffentlicher Hand wie Bäder, Theater und ähnliches) hätten auch in der FW keinen sonderlichen monetären Vorteil.

Den monetären Vorteil in der FW hätten in erster Linie Informatiker, Techniker, Ingenieure und Architekten. All die wären so oder so nicht von Kurzarbeit betroffen, weil all diese Bereiche weiterlaufen "müssen" zum großen Teil. Bei uns wird gerade wirklich geschaut, dass alles irgendwie am laufen bleibt.

Wir werden jetzt zwar Schichtweise über die nächsten Wochen verteilt und sind einige Zeit auf Abruf daheim, aber das liegt ja nicht daran, dass es zu wenig Arbeit geben würde, sondern ist eine Entscheidung des AG um immer zumindest einen Notbetrieb gewährleisten zu können.


Ansonsten wäre aber auch für mich persönlich klar, der Tag an dem mir mein AG einen Zettel hinlegt und mich in Kurzarbeit schicken will, wäre der Tag an dem er meine Kündigung auf dem Schreibtisch findet ;)

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #48 am: 24.03.2020 08:31 »
Ich sehe aber weder einen Zusammenhang zwischen Arbeitsplatzsicherheit und Kurzarbeit noch wäre erkennbar, daß eine fehlende tarifliche oder einzelvertragliche Vereinbarung zur Kurzarbeit eine Besonderheit des öD sei.

Keeper83

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #49 am: 24.03.2020 08:47 »
Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

Kaiser80

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #50 am: 24.03.2020 09:14 »

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.
Hier in NRW bereitet man sich grad die Notkasernierung des Personals für bis zu 14 Tage auf den Kläranlagen vor. (Feldbetten, Nahrungsmittelreserve und natürlich Klopapier...)

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #51 am: 24.03.2020 09:19 »
Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

Ich sehe da keinen hinreichenden Grund - oder sind derzeit durch Corona so viele BauIng erkrankt? Eine grundsätzliche personelle Minderausstattung wäre ein betrieblicher Grund, aber kein dringender betrieblicher Grund - und letzterer wäre erforderlich.

Keeper83

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #52 am: 24.03.2020 09:41 »
Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

Ich sehe da keinen hinreichenden Grund - oder sind derzeit durch Corona so viele BauIng erkrankt? Eine grundsätzliche personelle Minderausstattung wäre ein betrieblicher Grund, aber kein dringender betrieblicher Grund - und letzterer wäre erforderlich.

Man muss ja nicht mal erkrankt sein zur Zeit. Kontakt zu einem Infizierten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet = 14 Tage Quarantäne = Ausfall.
Der zuständige Bauingeneiur für die KA hat natürlch einen adäquaten Vertreter. Fallen beide aus. Einer Urlaub, einer Krank oder in Quarantäne, würde der normale KA Betrieb natürlich trotzdem weiterlaufen können. Zur Not übernimmt enstprechend anfallende Aufgaben ein fachfremder Bauingenieur aus dem Bereich Tiefbau.
Ob das in einer Krisensituation wie dieser funktionieren würde, lass ich mal dahingestellt. 

Schwammerl

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Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #53 am: 24.03.2020 09:57 »
Folgender Sachverhalt: AG ist eine GmbH. Die fünf Gesellschafter sind ausschließlich Kommunen. Ein Teil der Mitarbeiter (Angestelle im öffentlichen Dienst) wurden vor mehreren Jahren von den Kommunen mittels Betriebsübergang in die GmbH übergeleitet. Nun will der AG wegen "Corona" für alle Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.

Ich bin der Meinung, dass der AG Kurzarbeit nur für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag beantragen kann, nicht jedoch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag.

Der AG argumentiert dagegen mit der Begründung, die GmbH ordne sich für die betreffenden Mitarbeiter nur freiwillig den Vorgaben des TVÖD unter und Kurzarbeit gelte für alle Mitarbeiter. Ist dies korrekt?

Wäre mir sehr geholfen, wenn ich hier Rat bekommen könnte  :)

Spid

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #54 am: 24.03.2020 10:00 »
Für Kurzarbeit bedarf es einer tarif- oder einzelvertraglichen Regelung.

Schwammerl

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #55 am: 24.03.2020 10:20 »
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.

Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.

Kryne

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #56 am: 24.03.2020 10:30 »
Auch wenn es hier durchaus sehr kompetente Leute gibt, wie z.B. Spid, wären deine Kollegen und du vermutlich besser beraten in Anbetracht der Lage mal gemeinsam bei einem echten Rechtsbeistand nachzufragen und euren Fall ganz konkret dort zu schildern.

Wenn es um 40% meines Gehaltes gehen würde, dann würde ich mich nicht auf ein Forum irgendeiner Art verlassen.

Solange gilt erstmal prinzipiell das ich nichts unterschreiben würde, was der AG mir aktuell vorlegt. Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei Seiten.

Bastel

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #57 am: 24.03.2020 10:35 »
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden.

Warum sollte der Betriebsrat sowas unterschreiben?

Schwammerl

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #58 am: 24.03.2020 10:37 »
Vielen Dank!

Der AG hatte zugesagt, er würde die Differenz von 40% übernehmen, so dass jeder Mitarbeiter weiterhin 100% erhält. Gerade im Moment erhielt ich vom AG die Antwort, dass lt. Arbeitsagentur eine Aufstockung doch nicht möglich ist  :(

Noch eine Frage: Auch wenn es im TVÖD keine Kurzarbeit gibt. Würde ich eine entsprechende Betriebsvereinbarung unterschreiben wäre Kurzarbeitergeld auch bei mir anwendbar?

Spid

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #59 am: 24.03.2020 10:53 »
Betriebsvereinbarungen werden zwischen den Betriebsparteien - BR und AG - geschlossen. Sie wird also nicht von Dir unterschrieben. Es besteht kein Grund zur Annahme, daß eine Betriebsvereinbarung hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit wäre. Es bedarf einer tarif- oder einzelvertraglichen Vereinbarung.