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Kurzarbeit im öD

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Spid:
Warum sollten AN, die im Rahmen eines Betriebsübergangs durch die GmbH übernommen worden sind, wieder zurück zum öffentlichen AG fallen, wenn die GmbH insolvent geht? Das sind jetzt die AN der GmbH - es sei denn, sie hätten seinerzeit widersprochen und sind im Rahmen der Personalgestellung bei der GmbH tätig.

Wastelandwarrior:
Weil die Aufgabe eigentlich eine des öffentlichen AG ist, der diese auch mit samt den Betriebsstätten (und damit auch dem Personal) weiterführen muss. Sollte der Regelfall im ÖD sein.  ;)

Beispiel: Rettungsdienst ist Pflicht der Kommune > betrieben durch (per Vergabe ermittelte) GmbH > Kündigung Betreibervertrag oder Insolvenz der GmbH = Rettungsdienst wieder Kommune.

Welche Kommune macht schon freiwillge Aufgaben, die eine GmbH rechtfertigen. :-)

Sabr:
Moin,

heute wurden die Verhandlungen aufgenommen siehe verdi Seite:

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst wurde bis zum 20. April 2020 ausgesetzt. Stattdessen beginnen am 30. März 2020 Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen für mögliche Kurzarbeit im öffentlichen Dienst und somit auch für die Sparkassen.

In den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes gibt es derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit.
 Um zu verhindern, dass einzelne kommunale Arbeitgeber mit Beschäftigten vor Ort individuelle Regelungen abschließen, will ver.di mit einem Tarifvertrag einen festen Rahmen vereinbaren.

Dazu müssen jetzt Regelungen vereinbart werden, die einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich absichern.

Wir haben aber eine klare Haltung gegenüber den Arbeitgebern: Kurzarbeit kann nur die Ultima Ratio sein und dann müssen die Bedingungen stimmen. 60, bzw. 67% reichen nicht zum leben!

Spid:
Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.

Bastel:

--- Zitat von: Spid am 31.03.2020 04:55 ---Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.

--- End quote ---

Ich vermute allerdings, das viele ANs dem ganzen zu "schlechten" Bedingungen zustimmen würden...

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