Hallo liebe Foristen,
aus gegebenem Anlass eine Frage des Interesse halber (weil im Grundkurs Personalrecht so nie thematisiert):
Ist es prinzipiell möglich, dass eine öffentliche Einrichtung (Kulturbetrieb), bei der der TVöD-VKA Anwendung findet, Kurzarbeit anordnet?
Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? (Personalrat ist existent, sonst keine Vereinbarung darüber getroffen).
Mir ist nur bekannt, das solch eine Maßnahme nicht ausschließlich von Arbeitgeberseite angeordnet werden kann.
Vielen Dank und schönes Wochenende.