Autor Thema: Kurzarbeit im öD  (Read 70797 times)

dahofa

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #60 am: 24.03.2020 12:04 »
Wäre denn die Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern ein Grund für die Widerrufung eines genehmigten Urlaubs?

WasDennNun

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #61 am: 24.03.2020 12:11 »
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.

Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.
Freiwillig möglicherweise, aber deswegen ist er wahrscheinlich ja trotzdem Teil der einzelvertraglichen Regelung. Und die kann man nicht einseitig ändern.
Der AG kann natürlich zukünftig so etwas wie Kurzarbeit bei neuen AVs einbauen, aber jetzt wohl eher zu spät.
Ansonsten kann ich nur @Kryne bepflichten, da solltet ihr flugs den Gang zum Rechtsanwalt machen.

Allerdings, kann natürlich der AG die GmbH an die Wand fahren und pleite gehen lassen.
Und dann eine neue Gründen die dann mit anderen Bedingungen daher kommt.

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #62 am: 24.03.2020 12:17 »
Wenn der betreffende AN im KatS tätig ist, sicherlich - ansonsten sehe ich da keinen Zusammenhang.

Schwammerl

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #63 am: 24.03.2020 12:34 »
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.

Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.
Freiwillig möglicherweise, aber deswegen ist er wahrscheinlich ja trotzdem Teil der einzelvertraglichen Regelung. Und die kann man nicht einseitig ändern.
Der AG kann natürlich zukünftig so etwas wie Kurzarbeit bei neuen AVs einbauen, aber jetzt wohl eher zu spät.
Ansonsten kann ich nur @Kryne bepflichten, da solltet ihr flugs den Gang zum Rechtsanwalt machen.

Allerdings, kann natürlich der AG die GmbH an die Wand fahren und pleite gehen lassen.
Und dann eine neue Gründen die dann mit anderen Bedingungen daher kommt.

Nun ja, Gesellschafter sind die Kommunen und im Falle der Insolvenz fallen die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag wieder zurück zu ihrem jeweiligen Dienstherrn, sprich der jeweiligen Kommune.

Für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag wird das natürlich nicht der Fall sein. Aber ich denke nicht, dass die Kommunen die Firma fallen lassen werden. Nur Vermutungen, aber ich hoffe, dass ich damit richtig liege.

Noch eine Anmerkung: Die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag haben ihren alten Vertrag und hinzu kommt der damalige Überleitungsvertrag. Einen zusätzlichen Einzelvertrag je Mitarbeiter gibt es hier nicht.

Aber ich denke, der Gang zum Rechtsanwalt wird unumgänglich sein.

WasDennNun

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #64 am: 24.03.2020 12:43 »
Nun ja, Gesellschafter sind die Kommunen und im Falle der Insolvenz fallen die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag wieder zurück zu ihrem jeweiligen Dienstherrn, sprich der jeweiligen Kommune.
Und da dann für diese nichts mehr zu tun gibt, bekommen die ebenfalls betriebsbedingte Kündigungen.
Nicht sehr wahrscheinlich, aber denkbar.
Zitat
Für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag wird das natürlich nicht der Fall sein. Aber ich denke nicht, dass die Kommunen die Firma fallen lassen werden. Nur Vermutungen, aber ich hoffe, dass ich damit richtig liege.
Nein, die lässt ja nicht die Firma fallen, sondern geht mit ihr in die Insolvenz, da Personalkosten zu hoch, wg. kein Kurzarbeitergeld.
Und dann werden die Würfel neu gemischt und es gibt für alle neue Verträge.
Nicht sehr wahrscheinlich, aber denkbar.

Spid

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Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
« Antwort #65 am: 24.03.2020 13:18 »
Warum sollten AN, die im Rahmen eines Betriebsübergangs durch die GmbH übernommen worden sind, wieder zurück zum öffentlichen AG fallen, wenn die GmbH insolvent geht? Das sind jetzt die AN der GmbH - es sei denn, sie hätten seinerzeit widersprochen und sind im Rahmen der Personalgestellung bei der GmbH tätig.

Wastelandwarrior

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #66 am: 30.03.2020 22:29 »
Weil die Aufgabe eigentlich eine des öffentlichen AG ist, der diese auch mit samt den Betriebsstätten (und damit auch dem Personal) weiterführen muss. Sollte der Regelfall im ÖD sein.  ;)

Beispiel: Rettungsdienst ist Pflicht der Kommune > betrieben durch (per Vergabe ermittelte) GmbH > Kündigung Betreibervertrag oder Insolvenz der GmbH = Rettungsdienst wieder Kommune.

Welche Kommune macht schon freiwillge Aufgaben, die eine GmbH rechtfertigen. :-)

Sabr

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #67 am: 30.03.2020 23:31 »
Moin,

heute wurden die Verhandlungen aufgenommen siehe verdi Seite:

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst wurde bis zum 20. April 2020 ausgesetzt. Stattdessen beginnen am 30. März 2020 Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen für mögliche Kurzarbeit im öffentlichen Dienst und somit auch für die Sparkassen.

In den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes gibt es derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit.
 Um zu verhindern, dass einzelne kommunale Arbeitgeber mit Beschäftigten vor Ort individuelle Regelungen abschließen, will ver.di mit einem Tarifvertrag einen festen Rahmen vereinbaren.

Dazu müssen jetzt Regelungen vereinbart werden, die einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich absichern.

Wir haben aber eine klare Haltung gegenüber den Arbeitgebern: Kurzarbeit kann nur die Ultima Ratio sein und dann müssen die Bedingungen stimmen. 60, bzw. 67% reichen nicht zum leben!

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #68 am: 31.03.2020 04:55 »
Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.

Bastel

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #69 am: 31.03.2020 06:21 »
Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.

Ich vermute allerdings, das viele ANs dem ganzen zu "schlechten" Bedingungen zustimmen würden...

Infa

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #70 am: 31.03.2020 06:46 »
Verdi wird auch das jetzt verbocken...Kann man nur hoffen, dass viele austreten, momentan kriechen die lieber dem AG hinten rein. Die dürften der Kurzarbeit niemals zustimmen.

WasDennNun

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #71 am: 31.03.2020 07:08 »
Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.

Ich vermute allerdings, das viele ANs dem ganzen zu "schlechten" Bedingungen zustimmen würden...
Das ist dann ja auch ok, sollen diese AN dann halt Kurzarbeit machen, gut für die AN die es nicht machen.
Wenn ver.di jetzt aber via Tarifvertrag es den AGs erlauben es für alle einzuführen, dann zeigen sie einmal mehr was für Weichköpfe sie sind.

Carnie

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #72 am: 31.03.2020 07:38 »
Am Ende lässt sich Verdi dann feiern weil es statt den üblichen 67 % "überragende" 70% gibt bei Kurzarbeit.

Bastel

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #73 am: 31.03.2020 07:39 »
Verdis Aufgabe ist es aber sein Klientel zu schützen. Also lieber 75-80% für alle, als für die "Dummen" 60% und für die "Schlauen" 100%.

Wobei die VKA kein richtiges Druckmittel hat? Man könnte die Kurzarbeit also wohl sehr teuer verkaufen?

Spid

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Antw:Kurzarbeit im öD
« Antwort #74 am: 31.03.2020 08:35 »
Arbeitsplatzabbau kann es jedenfalls nicht sein. Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen nach Sozialauswahl, nicht nach Kündigungsfrist, mithin käme es in der weit überwiegenden Zahl der Fälle wohl erst dazu, wenn man der Arbeitskraft wieder bedurfte.