Kündigung aufgrund von Krankheit

Begonnen von Anonymos97, 08.03.2020 20:43

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backslash

Ja das stimmt. Ich kannte da jemanden, der die 78 Wochen ausgereizt hat und nicht gekündigt wurde deswegen.
Erst nach dem er nicht mehr in den Schichtdienst wollte, gab es ein Problem.Weisungsrecht des AG.
War aber auch schwierig vor dem Arbeitsgericht. Letztendlich Abfindung. Ansonsten hätte er seinen Arbeitsplatz nicht verloren. :(

Spid

Zitat von: backslash in 09.03.2020 08:50
Hallo,
na ja, unmöglich nicht. Aber bis man dahin gekommen ist. Die Erfolgsaussichten für den AG sind da eher schlecht. Ich sollte sagen " so einfach kann man wegen Krankheit nicht gekündigt werden". Der/die Ratsuchende sollte sich mit einer evtl. Kündigung nicht beschäftigen. Mein Rat eben, mit dem AG/Vorgesetzten in Verbindung bleiben und eine Wiedereingliederung abstimmen. Das ist alles halb so schlimm. :D

Man braucht zwei Jahre, eine negative Gesundheitsprognose und eine hinreichende Beeinträchtigung der AG-Interessen. Dahin kommt man leicht und die Erfolgsaussichten sind hoch. Und man kann sehr wohl so einfach wegen Krankheit gekündigt werden, das ist ein Zweizeiler mit Unterschrift.

backslash

Das ist deine Meinung oder Erfahrung. Meine reichen bis vor das Arbeitsgericht und da ist das nicht so wirklich einfach. Aber hier möchte der Verfasser nicht hin. Sollten wir das Thema lassen.

Anonymos97

Also ist eine Kündigung eher dann erst möglich, wenn quasi der Betrieb durch die Krankheit nicht mehr seine Arbeit gewährleisten kann und dadurch Konsequenzen ziehen muss?

Spid


Spid

Zitat von: backslash in 09.03.2020 09:34
Das ist deine Meinung oder Erfahrung. Meine reichen bis vor das Arbeitsgericht und da ist das nicht so wirklich einfach. Aber hier möchte der Verfasser nicht hin. Sollten wir das Thema lassen.

Erfahrungen vor dem juristischen Katzentisch sind nun beim besten Willen keine, auf die man Aussagen allgemeiner Natur stützen sollte.

backslash

Hallo,
an eine Prognose wird dein AG bestimmt noch nicht wirklich in Betracht ziehen. Wirkliche betriebliche Störungen wird er nicht haben, nicht im öD. Da bist du weit entfernt. Trete in Kontakt mit deinem Vorgesetzten. Spreche die weitere Vorgehensweise ab. Du wirst dann sehen wie er sich am Telefon gibt. Melde Dich dann wieder. Du bist jetzt 10 Wo Au gewesen wegen einer OP, jetzt leider noch eine Erkältung. Da haben wir aktuell auch einen Virus im Umlauf. Da sind eh alle schreckhaft. Zeig deine Bereitschaft, dass du bald wieder da bist. Dann wird alles gut. Das ist doch dein Ziel? :)

Spid

Es bedarf ja auch keiner betrieblichen Störung, es bedarf lediglich einer Beeinträchtigung der betrieblichen oder/und wirtschaftlichen Interessen des AG.

BStromberg

Zitat von: Anonymos97 in 09.03.2020 09:05
Mich hat es im allgemeinen interessiert, weil ich stimmen im Kopf habe, die sagten, im ÖD ist es noch schwerer gekündigt zu werden.

Stimmen im Kopf würde ich im Kontext des Themas zur Sicherheit aber im Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht erwähnen! Bei einer manifestierten F20.0 dürfte es der Arbeitgeber leicht haben, den zuvor erwähnten Zweizeiler rechtssicher aufzusetzen!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

clarion

Spid hat hat Recht. Bei uns sind in den in der jüngsten Vergangenheit mehreren Leuten gekündigt worden, z. B.
einer uneinsichtigen Alkoholkranken (der wurde auch vergleichsweise Ratzfatz gekündigt nach der Weigerung eine Entziehung zu machen), den Anderen nachdem Wiedereingliederungen gescheitert sind und die 78 Wochen Krankengeld um waren. Die letzteren hatten alle aber auch Rentenanträge gestellt und mit denen waren die Kündigungen abgesprochen. Über die Rentenanträge war aber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht in jedem Fall entschieden. Die Kündigungen hatten für die Betroffenen teilweise dem "positiven" Effekt, dass die RV endlich in die Hufe gekommen ist und den Antrag bearbeitet hat, der schon monatelang unbearbeitet rumlag.

Bei uns nähert sich der öD der Privatwirtschaft an. Unsere Hausspitze ist nicht mehr gewillt, Leute mit wenig Leistung Jahre und Jahrzehnte  durchzuschleppen. Wir haben auch keine Arbeitsplätze mehr, auf denen man es sich mit wenig Leistung bequem machen kann.

Brownyy

Auch die standhafte Weigerung des Mitarbeiters die Eingliederungsmaßnahmen des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen (auch wenn diese freiwillig sind) können die Kündigung rechtfertigen, da davon auszugehen ist, dass der Mitarbeiter (wie im vorigen Beispiel des alkoholkranken Mitarbeiters) selbst nicht aktiv am Genesungsprozess mitwirken möchte.

jenna11

Zitat von: Spid in 09.03.2020 07:51
Das mag der juristische Katzentisch im Einzelfall so gesehen haben, es ist aber selbst bei einer alleinigen Abstützung des AG-Interesses auf EntgFz lediglich 45-60 Arbeitstage, ansonsten genügen bei Hinzutreten weiterer beeinträchtigter AG-Interessen u.U. mehr als 6 Wochen pro Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Jahren - und zwar problemlos!

Es kann bei wiederholten stetigen Steigungen der Fehlzeiten durch Krankheit auch gekündigt werden, das stimmt.
Allerdings wird der Richter erst mal prüfen, ob das BEM-Verfahren durchgeführt wurde.
Ist dem nicht so wird das mit der Kündigung nicht klappen, es sei denn der AN hat von sich aus verweigert daran teilzunehmen.
Wurde das BEM durchgeführt und man will kündigen werden die Richter eine Zukunftsprognose mit einbeziehen.
Es wird auch immer auf den Einzelfall ankommen.