Autor Thema: VBLKlassik- Berechnung  (Read 4775 times)

Gioconda

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VBLKlassik- Berechnung
« am: 13.03.2020 20:08 »
Guten Abend!

Ich muss eingestehen, dass ich das Thema "VBL" völlig vernachlässigt habe, mich darüber leider überhaupt nicht informiert.  Ich habe mir gedacht, dass wird schon irgendwie richtig gehandhabt. Heute kam das böse Erwachen! Im August 2019 bekam ich von der VBL den sogenannten Versicherungsnachweis VBL klassik 2018, in dem man mir mitgeteilt hat, dass der Stand meines Versorgungskontos VBL klassik zum 31. Dezember 2018 67,26 Versorgungspunkte aufweist und dass die Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente wegen Alters
269,04 EURO betragen würde. Ein Versorgungspunkt wird mit 4 Euro (Messbetrag) berücksichtigt.

Heute habe ich endlich den VBL Bescheid online erhalten und zu meiner großen Überraschung beträgt meine VBL Rente 225 EURO! Meine DRV-Rente beginnt am 01.03.2020. (Bin ledig, alleinstehend, Steuerklasse I und seit Januar 1991 im ÖD tätig, schwerbehindert, habe freiwillig im Jahr 2007 die wöchentliche Arbeitszeit auf 25 Wochenstunden reduziert, so dass ich ein Telearbeitsplatz bekam).

Hat jemand eine Idee, ob hier ein Fehler vorliegt? Ich habe keine Geduld, mich in dieses Thema einzulesen, um die Berechnung nachzuvollziehen.

Danke an alle, die meine Sorge nachvollziehen können.


Isie

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #1 am: 14.03.2020 09:32 »
Ist das die Brutto- oder die Nettorente?
Die VBL-Rente ist eine kv-pflichtige Betriebsrente. Es gibt zwar seit dem 01.01.2020 einen Freibetrag von 159,25 EUR, dessen Anwendung aber anscheinend noch eine Weile dauert.

BAT

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #2 am: 14.03.2020 14:22 »
Ist das die Brutto- oder die Nettorente?
Die VBL-Rente ist eine kv-pflichtige Betriebsrente. Es gibt zwar seit dem 01.01.2020 einen Freibetrag von 159,25 EUR, dessen Anwendung aber anscheinend noch eine Weile dauert.

Gilt dieser Freibetrag nicht nur für freiwillige Versicherungen?


Isie

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #3 am: 14.03.2020 15:57 »
Meinst du eventuell den Freibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG, der auf die durch Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge zur freiwilligen Versicherung anzuwenden ist?

Für die Betriebsrentenzahlung gibt es ab dem 01.01.2020 einen Freibetrag, der durch das GKV-BRG eingeführt wurde. Auf der Internetseite der VBL heißt es, dass Rentnerinnen und Rentner, die eine Betriebsrente bei der VBL beziehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, von der Entlastung profitieren.

momo07

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #4 am: 15.03.2020 07:24 »
Die VBL wird wohl satzungsgerecht gehandelt haben.

Die Anwartschaft auf eine monatliche BRUTTO- Betriebsrente setzt sich zusammen aus der Summe  <Startgutschrift> (Anwartschaft aus erdienten Ansprüchen bis einschließlich 31.12.2001) plus der neuen <Punkterente> aus erdienten Ansprüchen ab 01.01.2002 bis zum realen Renteneintritt. Die Höhe der jährlichen erdienten <Versorgungspunkte> ist abhängig von dem jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelt und entsprechenden Altersfaktoren. 

Der <Zahlbetrag vor Steuern> der Betriebsrente aus der erdienten VBL – Brutto-Betriebsrente ist der Bruttobetrag abzüglich des vollen darauf entfallenden KV/PV – Beitrags.

Die Brutto – VBL - Betriebsrente unterliegt der Ertragsanteilbesteuerung. Die prozentuale Höhe ist abhängig vom vollendeten Lebensjahr bei Rentenbeginn. (Beispiele: 65. LJ erreicht: 18 % Steuern darauf; 63. LJ erreicht: 20 % Steuern darauf; 60. LJ erreicht: 22 % Steuern darauf; usw.)

Bei der Lohnsteuer-Erklärung jedes Rentenjahres wird abgeprüft, ob die Renten <Freibeträgen> unterfallen oder aber entsprechende Steuern nachzuentrichten sind.

Die Höhe der Startgutschrift und der Punkterente spiegelt wieder, ob man im Erwerbsleben zu den Geringverdienern, Normalverdienern, Besserverdienern oder Hochverdienern gezählt hat. Hat man über Jahre hinweg nur zeitanteilig gearbeitet, wird sich das sowohl bei der gesetzlichen Rente wie auch bei der VBL – Rente auswirken.

Isie

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #5 am: 15.03.2020 08:34 »
Es ist korrekt, dass bei der VBL Klassik der Ertragsanteil versteuert wird, wie momo07 geschrieben hat. Das bedeutet aber nicht, dass auf die Rente z. B. 20% Steuern zu zahlen sind, sondern dass nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Also sind bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren 20 % der Rente steuerpflichtig und somit nach dem sich aus der Lohnsteuerklasse ergebenden Steuersatz zu versteuern.

Zusammen mit den KV- und PKV-Beiträgen könnte es passen, dass brutto 269 EUR netto 225 EUR ergeben.

Bastel

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #6 am: 15.03.2020 11:34 »
Wie kann man bei der VBL böse Erwachen? Man bekommt doch jedes Jahr einen Wisch mit allen Informationen...

Isie

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #7 am: 15.03.2020 14:39 »
Für 2019 lag der Versicherungsnachweis noch nicht vor. Wenn man also mit einer Steigerung des Betrages Stand Ende 2018 rechnet (269€), aber dann einen Bescheid über 225 EUR bekommt, ist das schon deutlich weniger als erwartet. Deshalb wäre interessant, ob das die Bruttorente oder die Nettorente ist.

momo07

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #8 am: 15.03.2020 16:32 »
Der VBL - Rentenbetrag, der dem Versicherten ausbezahlt wird, ist wie der Name schon sagt, der ZAHLBETRAG, also die Bruttorente minus den vollen KV- und PV Beitrag. Das Ganze gilt also VOR Steuern. Die VBL zieht keine Steuern ab. Eine steuerliche nachträgliche Berücksichtigung (Ertragsanteilbesteuerung) findet erst bei der jährlichen Lohnsteuer - Erklärung statt. Damit hat die Zusatzversorgungskasse aber nichts zu tun.

Es wurde geschrieben, dass nun im Jahr 2020 225 EUR Zahlbetrag an VBL - Rente gegeben ist.

Nimmt man an, der prozentuale volle KV Prozentsatz wäre 14, 6 %(je nach Krankenkasse) der Bruttorente , der volle PV - Beitrag prozentual  sei 3,3 % Bruttorente, so ermittelt sich daraus die VBL Bruttorente y

225 EUR =  y  -  0,146y  - 0,033y, d.h.
0,821y = 225 EUR, d.h.
         y = 225 / 0,821
           =  274,06 EUR  VBL - Bruttorente

jorgk37

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #9 am: 06.05.2020 15:20 »
Für die Betriebsrentenzahlung gibt es ab dem 01.01.2020 einen Freibetrag, der durch das GKV-BRG eingeführt wurde. Auf der Internetseite der VBL heißt es, dass Rentnerinnen und Rentner, die eine Betriebsrente bei der VBL beziehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, von der Entlastung profitieren.
Zur allgemeinen Info: Ja, den Freibetrag gibt es. Laut Auskunft der VBL wird dessen Berücksichtigung aber erst ab Anfang 2021 passieren (und für 2020 rückgerechnet werden). Grund ist die 'schnelle' politische Entscheidung zum GKV-BRG.

Hintergrund der Mühen ist wohl, das es nicht passieren soll, das aufgrund mehrerer Betriebsrenten jemand mehrfach einen Freibetrag anerkannt bekommt. Deswegen müssen sich die Betriebsrenten-Träger nun austauschen bzw. es mit den Krankenkassen/Pflegeversicherungen koordinieren.

Ein Schelm der mangelndes Nachdenken bei den Politikern als Ursache ausmacht bzw. staatliches Misstrauen, das der KV-pflichtversicherte Rentner bei der KV/PV nicht Meldung gibt und nachzahlt (n.b.: ca. € 11,40 monatl.). Dabei kann die KV ja durchaus die Meldung bekommen, das eine Betriebsrente gezahlt wird und entsprechend beim Versicherten nachfragen. Aber dem glaubt man offenbar nicht ...

Netto

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Antw:VBLKlassik- Berechnung
« Antwort #10 am: 07.05.2020 20:31 »
Wie verhält es sich bei VBL Klassik 500€ und VBL Extra 80€?
Sind 159 € Krankenvericherungsfrei und die 80 € zusätzlich Pflegeversicherungsfrei?