Der VBL - Rentenbetrag, der dem Versicherten ausbezahlt wird, ist wie der Name schon sagt, der ZAHLBETRAG, also die Bruttorente minus den vollen KV- und PV Beitrag. Das Ganze gilt also VOR Steuern. Die VBL zieht keine Steuern ab. Eine steuerliche nachträgliche Berücksichtigung (Ertragsanteilbesteuerung) findet erst bei der jährlichen Lohnsteuer - Erklärung statt. Damit hat die Zusatzversorgungskasse aber nichts zu tun.
Es wurde geschrieben, dass nun im Jahr 2020 225 EUR Zahlbetrag an VBL - Rente gegeben ist.
Nimmt man an, der prozentuale volle KV Prozentsatz wäre 14, 6 %(je nach Krankenkasse) der Bruttorente , der volle PV - Beitrag prozentual sei 3,3 % Bruttorente, so ermittelt sich daraus die VBL Bruttorente y
225 EUR = y - 0,146y - 0,033y, d.h.
0,821y = 225 EUR, d.h.
y = 225 / 0,821
= 274,06 EUR VBL - Bruttorente