Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall
Spid:
Wobei die Kommunen in Ländern, in denen ihnen die Gemeindeordnung untersagt, günstigere Regelungen für ihre Bediensteten als für die Landesbediensteten zu treffen, außer es gibt eine tarifliche Regelung dazu, immer noch von einer Ausnahmegenehmigung oder einer entsprechenden Regelung für Landesbedienstete abhängig sind.
Kaiser80:
Ja, Pferde und Apotheke... Dass es eine Entsprechende Regelung(Tariflich/Außertarflich/Erlass etc.) oder Ausnahmegenehmigung kommt ist unabhängig von deiner zutreffenden Aussage aber ja doch höchstwahrscheinlich
Spid:
Wenn man daran glaubt, daß den Handelnden bzw. jenen, die zum Handeln aufgerufen wären, die Problematik bewußt ist...
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 18.03.2020 10:55 ---Wenn man daran glaubt, daß den Handelnden bzw. jenen, die zum Handeln aufgerufen wären, die Problematik bewußt ist...
--- End quote ---
Also da muss ich zugeben, dass ich das ernsthaft tue.
Spid:
Wir haben hier ja sicherlich Beschäftigte aus z.B. NI, wo das aufgrund von §107 Abs. 2 NKomVG zutrifft. Wie sieht es denn dort aus mit einer Generalgenehmigung durch die oberste Kommunalaufsicht?
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