Ich halte es auch für abwegig, die Anwendung der Vorschrift als grobe Fahrlässigkeit zu betrachten. Dann hat man eben die anderen Kommentare nicht zur Hand gehabt.
Kommentare sind auch "nur" - mal mehr, mal weniger - gut argumentierte Rechtsmeinungen. Wenn es keine entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, lässt sich vieles vertreten.
Eine grobe Fahrlässigkeit - ja selbst mittlere Fahrlässigkeit - kann ich im vorliegenden Beispielsfall nicht erkennen.
Wo es keine relevante Rechtsprechung gibt (und auch kaum geben kann), kommt Kommentaren eine entsprechende Bedeutung zu, sofern sie entsprechend begründet oder hergeleitet ist. Hier liegt die Auslegung sogar auf der Hand, Nollert-Borasio „verzichtet“ ja auch auf eine Darlegung, wie sie ihren Widerspruch zum Normtext auflösen möchte. Der Umstand, daß es sonst kaum Anwendungsfälle gäbe, taugt jedenfalls nicht, da die TVP auch an anderer Stelle sehr seltene Fälle geregelt haben - und diese Argumentationslinie auch ansonsten eher Kindergarten ist. Wer angesichts der zahllosen Kommentarmeinungen in den verbreiteten Kommentaren zum Tarifrecht entgegen dieser handelt, hat sie entweder nicht gelesen, was grob fahrlässig wäre, oder sie bewußt außer Acht gelassen, was bedingte Vorsatz wäre.
Ganz davon zu schweigen, dass der Straftatbestand der Untreue ein Vorsatzdelikt ist.
Was die Tat an sich angeht, ja, was die Pflichtverletzung als Tatmerkmal angeht eben nicht. Die kann - und wird auch häufig - fahrlässig begangen werden, ohne daß es dadurch an der Verwirklichung des Tatbestandes fehlte.