Welche Regelungen trifft denn die Dienst-/Betriebsvereinbarung bzw. einzelvertragliche Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto zu Minusstunden und Verfügungsgewalt des AG über Zeitguthaben? Darauf kommt es nämlich an. Eine 6-Tage-Woche ist aus betrieblichen Gründen problemlos möglich.