Autor Thema: „Corona“- Maßnahmen in Sparkassen - Arbeitszeit - Hilfe -  (Read 5740 times)

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Bei den Ministerien interessiert es halt auch keine Sau, wenn die mal zwei Wochen nicht arbeiten. Das sieht bei den Kommunen anders aus.

Sparkassenmitarbeiter10

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Welche Regelungen trifft denn die Dienst-/Betriebsvereinbarung bzw. einzelvertragliche Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto zu Minusstunden und Verfügungsgewalt des AG über Zeitguthaben? Darauf kommt es nämlich an. Eine 6-Tage-Woche ist aus betrieblichen Gründen problemlos möglich.

Wir haben eine 39 h Woche in unserem Vertrag . Diese wird ja nicht mehr gewährleistet ist das dann nicht ein Vertragsbruch?

Spid

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Nein, siehe §6 Abs. 2 TVÖD. Wie wäre es damit, meine Frage zu beantworten?