Hallo Stefan!
Wir haben unsere Kinder in Deutschland geboren und halten uns auch im Inland auf.
Als wir die Krankenhausrechnung eingereicht haben, wurde uns mitgeteilt, dass wir erst nachweislich Familienzuschlag für das Kind bekommen müssen. Der wiederum ist an die Kindergeldzahlung geknüpft.(Aussage Bezüge zahlende Stelle und Beihilfestelle)
Beide Anträge befanden sich zu der Zeit noch in Bearbeitung.
Deshalb mussten wir erst auf den Bescheid warten und konnten die Rechnung dann erfolgreich einreichen.
Wenn es exakt so auf eure Situation anwendbar ist, sieht es wohl so aus, als hätte das Kind keinen Beihilfeanspruch.
Dennoch empfehle ich bei solchen Fragen einfach direkt die Beihilfestelle anrufen oder aber auch die Personal bearbeitende Stelle. Die können in der Regel auch Auskunft darüber geben.
PS: Glückwunsch zum - hoffentlich gesunden - Nachwuchs
MfG