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Probezeit beim Bundesbeamten
Keep83:
Hallo an alle,
ich wurde am 17.01.2020 zum Bundesbeamten auf Probe ernannt.
Inzwischen habe ich ein Schreiben mit der Einstufung bekommen.
Da mir 12,5 Jahre Erfahrungszeit anerkannt worden ist, werde ich in Stufe 5 eingruppiert.
Ich habe vor der Verbeamtung 3 Jahre und 9 Monate bei der selben Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter gearbeitet.
Meine Frage nun: Wie lange wird wohl die Probezeit sein?
Gruß Keep83
sr4711:
§ 11 BBG sollte deine Frage(n) beantworten.
Keep83:
Aber was ist dann mit §31 BLV Absatz 2 Satz 2 gemeint ? ???
Mayday:
--- Zitat von: Keep83 am 16.03.2020 07:23 ---Aber was ist dann mit §31 BLV Absatz 2 Satz 2 gemeint ? ???
--- End quote ---
Im § 31 BLV Absatz 2 gibt es keinen 2. Satz, der Absatz besteht nur aus einem Satz... ;)
sr4711:
§ 11 Abs. 1 S. 5 BBG eröffnet doch genau diese Möglichkeit der Rechtsverordnung.
Welches konkretes Verständnisproblem gibt es denn?
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