Frage in die Runde:
Die "Lehrer" sind ja nun in BW freigestellt bis nach Ostern und "arbeiten" von Zuhause aus da die Schulen geschlossen sind.
Wie wird das mit den weiteren direkt in der Schülerbetreuung Beschäftigten wie:
päd. Assistenten, Erziehern, Sozialarbeitern und Ganztagsbetreuungskräften gehandhabt?
Gibt es da übergreifende Regelungen zum Übstundenabbau oder zur Freistellung?
Grüße