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Eingruppierung SGL Widerspruch

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Fragmon:
Hallöchen hat jemand Erfahrung oder Zugriff auf das KGST Netzwerk und kann Eingruppierungen bezüglich eines SGL im Bereich Widerspruch nennen, gerne mit Begründung :

Rahmenbedingungen:
Leitung SG Widerspruch mit 8 Personen (E9-E10)
Tätigkeiten grob (ich weiß, das reicht für eine Bewertung nicht aus)
-Leitung und Koordinierung des SG (30%)
-rechtliche Anleitung und Beratung der Mitarbeiter innerhalb der Behörde und anderen externen Behörden und Einrichtungen(35%)
-Prüfung von Widersprüchen in schwierigen Einzelfällen. (35%)

Spid:
Es wäre jedenfalls ein großer Arbeitsvorgang, mithin kommen n.E.n. nur E9c oder E11 infrage. Sofern auch solche Tätigkeiten auszuführen sind, die beim unterstellten Personal zur Eingruppierung in E10 führen, ergäbe sich jedenfalls E11. Das hielte ich auch für das wahrscheinliche Ergebnis.

Wastelandwarrior:
Und im Bereich Baurecht gern als Volljuristenstelle mit EG 13. Tariflich sicher unnötig. ich halte auch die Eingruppierung mit E11 für sachgerecht. (bzw. E 12, wenn es eine zentrale WS-Stelle ist, mit diversen Rechtsgebieten und SB in EG 11).

Kaiser80:
Bin auch der Auffassung, dass es wenn überhaupt max 2 Arbeitsvorgänge sind. Sofern persönliche Voraussetzung nicht entgegenstehen sach i auch mal E11.

Fragmon:
Ich hätte es auch als einen Arbeitsvorgang dargestellt. Leider gibt es die Entscheidung, daß es eine E13 sein soll und ich muss jetzt die Aufgaben so verlagern bzw. anreichern, dass es eine E13 wird. Mir fällt jedoch beim besten Willen keine Möglichkeit ein.

Prozessvertretung wird von einer anderen OrgEinheit durchgeführt.

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