Autor Thema: Eingruppierung SGL Widerspruch  (Read 6758 times)

Organisator

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Antw:Eingruppierung SGL Widerspruch
« Antwort #30 am: 17.03.2020 16:28 »
Richtig, leider bildet aber die TV EGO Struktur nicht immer die Wertigkeit der Stellen ab, so dass eine neue Wertigkeit gefunden werden muss, damit man die Stelle ideal besetzen kann.

Grundsätzlich sollten einer Organisationseinheit geeignete Aufgaben übertragen sein und diese dann mit entsprechenden Planstellen / -stellen versehen sein. Sollten sich die Aufgaben inderart ändern, dass es einer anderen Wertigkeit bedarf, wären die Stellen ebenfalls anzupassen. Geschickte Stellenplaner haben hier ausreichend Spielmasse.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung SGL Widerspruch
« Antwort #31 am: 17.03.2020 20:52 »
Tatsächlich hallte ich einen SGL Widerspruch, der unterhalb eines RL angesiedelt ist, so zuzuschneiden, dass eine EG 13 "herauskommt" für Unfug. Da gibt's keinen akademischen Zuschnitt, höchstens wenn ich alle Augen zudrücke. EG 11 bis EG 12 ist, m. E. tarifgerecht.

Sofern ich Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibungen aufstelle, versuche ich zielführende Ergebnisse herzustellen. Allerdings kann das nur insoweit geschehen, als Aufgaben mit entsprechender tariflicher Wertigkeit vorliegen. Wenn Bewertungsergebnisse "gewünscht" sind, soll dies bitte jemand mit Vergütung ab A 16 bzw. B-Besoldung oder entsprechend AT unterschreiben.

Infa

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Antw:Eingruppierung SGL Widerspruch
« Antwort #32 am: 20.03.2020 11:57 »
Bei uns ist es so

Teamleiter EG 11/TE3 (LSG und BSG)

Sachbearbeiter Widerspruch / Klage EG 10/TE 4 (SG mit Ausnahme LSG).
Besetzt mit Volljuristen und einige wenige Verwaltungsfachwirte.