Autor Thema: Eingruppierung SGL Widerspruch  (Read 6748 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung SGL Widerspruch
« Antwort #15 am: 17.03.2020 11:30 »
Ich muß allerdings sagen, daß ich diese Art der Herangehensweise als befremdlich empfinde. Wie kann man denn so seine Organisation organisieren? Sollte man nicht schauen, was getan werden muß, es dann in Arbeitsplätze/Stellen aufteilen, diese bewerten und entsprechend in den Stellenplan einbringen? So ist es doch einfach nur: ich habe eine Stelle der Wertigkeit X, jetzt lügen wir uns was passendes zusammen, damit wir die auch ausfüllen.

Yvonne

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« Antwort #16 am: 17.03.2020 11:37 »
"In theory there is no difference between theory and practice. In practice there is."

Yogi Berra

Spid

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« Antwort #17 am: 17.03.2020 11:54 »
In Theorie wie Praxis ist diese Vorgehensweise hanebüchen.

Organisator

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Antw:Eingruppierung SGL Widerspruch
« Antwort #18 am: 17.03.2020 12:00 »
In vielen Behörden hat sich noch nicht rumgesprochen, dass die Aufbauorganisation der Ablauforganisation folgen sollte und nicht umgekehrt.
Und wenn halt eine Organisationseinheit über eine bestimmte Stelle verfügt, muss diese auch entsprechend der Wertigkeit besetzt werden. Glauben zumindest manche...

sr4711

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« Antwort #19 am: 17.03.2020 12:24 »
Viele!

Kaiser80

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« Antwort #20 am: 17.03.2020 12:28 »
Ohne Spass, das sit doch in vielen Kommunen Standard/buisness as usual.

WasDennNun

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« Antwort #21 am: 17.03.2020 12:39 »
Ohne Spaß, ich finde es verständlich, wenn man dadurch die Besten auf die Stelle bekommt, weil die gewisse Gehaltsvorstellungen haben.
Ich finde es befremdlich wenn man dadurch Geld raus schmeißt.

sr4711

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Antw:Eingruppierung SGL Widerspruch
« Antwort #22 am: 17.03.2020 12:51 »
Ohne Spass, das sit doch in vielen Kommunen Standard/buisness as usual.

Auch beim Bund.

Fragmon

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« Antwort #23 am: 17.03.2020 12:57 »
Nein es hängen hier organisatorische Entscheidungen dran. Die Person vertritt die Behörde nach außen in fachlichen Themen. Die Beteiligten in den Gremien "unterhalten" sich aber nicht mit Personen mit  FH Abschluss (Theorie und Praxis).

Mein Ansatz ist, wenn es seitens der Leitung vorgegeben wird, den Arbeitsplatz auf die Wertigkeit abzustimmen. Dadurch müssen Aufgaben verlagert werden oder Entscheidung vom RL delegiert werden.
Maxime:
Die Tätigkeitsbeschreibung soll auch die Wirklichkeit abbilden. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzen bestätigt er die Ableitung von Grundsätzen auch. Das war mir aber nicht bewusst, da es nicht angegeben war. RLs nehmen sich leider nicht viel Zeit für die Erstellung und Verbalisierung von Arbeitsplätzen.

Der Bewerter nimmt nur das was vorliegt und trifft eine Rechtsmeinung. Wenn der Vorgesetzte die Hälfte nicht detailliert auflistet, weil er nicht weiß, dass das entscheidungserheblich ist, kommt es zu Verwerfungen.

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« Antwort #24 am: 17.03.2020 13:40 »
Ohne Spaß, ich finde es verständlich, wenn man dadurch die Besten auf die Stelle bekommt, weil die gewisse Gehaltsvorstellungen haben.
Ich finde es befremdlich wenn man dadurch Geld raus schmeißt.

Wenn man in aufbauorganisatorischen Strukturen denken will, wäre zunächst durch eine Personalbedarfserhebung festzulegen, welche Wertigkeit die Stelle(n) hat und dann im Anschluss entsprechend zu besetzen. Nur eine eine bestimmte Wertigkeit da ist, die Tätigkeit auf Biegen und Brechen anzupassen ist nicht zweckmäßig.

Organisator

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« Antwort #25 am: 17.03.2020 13:42 »
Die Beteiligten in den Gremien "unterhalten" sich aber nicht mit Personen mit  FH Abschluss (Theorie und Praxis).

Dann müssten die Gremien wohl mal eine deutliche Ansage bekommen, dass sie sich mit der Person zu unterhalten haben, die ihnen da vorgesetzt wird, weil dies nämlich die kompetente Person ist.
Schulabschlüsse sagen nunmal nicht über Kompetenz zu einem bestimmten Thema aus.

Spid

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« Antwort #26 am: 17.03.2020 13:43 »
Nein es hängen hier organisatorische Entscheidungen dran. Die Person vertritt die Behörde nach außen in fachlichen Themen. Die Beteiligten in den Gremien "unterhalten" sich aber nicht mit Personen mit  FH Abschluss (Theorie und Praxis).

Mein Ansatz ist, wenn es seitens der Leitung vorgegeben wird, den Arbeitsplatz auf die Wertigkeit abzustimmen. Dadurch müssen Aufgaben verlagert werden oder Entscheidung vom RL delegiert werden.
Maxime:
Die Tätigkeitsbeschreibung soll auch die Wirklichkeit abbilden. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzen bestätigt er die Ableitung von Grundsätzen auch.

Natürlich tut er das - er will ja, daß das E13 wird. Mutmaßlich hätte er auch die Zuständigkeit für Einhornzucht und die Programmierung von Holo-Decks bestätigt...

Lars73

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« Antwort #27 am: 17.03.2020 13:50 »
Ich musste bisher in Gremien etc. noch nie meine Zeugnisse vorlegen. Grundsätzlich gilt in meinen Arbeitskontexten, dass jede Einrichtung entscheidet wer entsendet wird. Wenn mit der notwendigen Entscheidungskompetenz ausgestattet kann es aus meiner Sicht auch der Pförtner sein. In der Diskussion gelten bei uns dann die Argumente und im Streitfall ggf. die Entscheidungskompetenz. Die Entscheidungskompetenz ist nicht an formale Qualifikationen sondern an die Rolle gebunden (z.B. Fachaufsicht). Da kann auch mal ein "kleiner" Sachbearbeiter aus dem Ministerium Vorgaben an einen Fachbereichsleiter einer nachgeordneten Behörde machen. Wobei im Regelfall versucht wird sich fachlich zu einigen.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung SGL Widerspruch
« Antwort #28 am: 17.03.2020 15:24 »
Ich gehe mit euch vollkommen mit. Es wird jedoch ein Volljurist gesucht, da am Tisch nur Volljuristen sitzen. Ein LL. M oder Dipl. Verwaltungsfachwirt wird da nicht der Rolle gerecht werden.

Abseits dessen habe ich aber herausgefunden, daß das Themengebiet sehr komplex ist und die Aufgaben auch einen akademischen Zuschnitt beinhalten, so dass meine Eingangsfrage nicht mehr relevant ist.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung SGL Widerspruch
« Antwort #29 am: 17.03.2020 16:16 »
Ohne Spaß, ich finde es verständlich, wenn man dadurch die Besten auf die Stelle bekommt, weil die gewisse Gehaltsvorstellungen haben.
Ich finde es befremdlich wenn man dadurch Geld raus schmeißt.

Wenn man in aufbauorganisatorischen Strukturen denken will, wäre zunächst durch eine Personalbedarfserhebung festzulegen, welche Wertigkeit die Stelle(n) hat und dann im Anschluss entsprechend zu besetzen. Nur [edit:weil] eine eine bestimmte Wertigkeit da ist, die Tätigkeit auf Biegen und Brechen anzupassen ist nicht zweckmäßig.
Richtig, leider bildet aber die TV EGO Struktur nicht immer die Wertigkeit der Stellen ab, so dass eine neue Wertigkeit gefunden werden muss, damit man die Stelle ideal besetzen kann.