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Schichtarbeit

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personallife:
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Bayern, Mitarbeitergruppe von 10 Mitarbeitern, alle Vollzeit, arbeiten regulär von 07.00 - 16.15 Uhr.

Aufgrund der aktuellen Lage soll die Arbeitszeit in verminderter Form wie folgt täglich verteilt werden:

Gruppe 1:
Woche 1 - 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Woche 2 - 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Gruppe 2:
Woche 1 - 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Woche 2 - 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Liegt hier Schichtarbeit vor mit einer verpflichtenden Auszahlung nach §8 Abs. 6 TVöD?

Spid:
Nein, von 06:00 bis 18:00 sind es weniger als 13 Stunden.

personallife:
Vielen lieben Dank Spid!

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