Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

Begonnen von clarion, 16.03.2020 21:14

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WasDennNun

Zitat von: Organisator in 30.03.2020 16:31
Zitat von: Feidl in 30.03.2020 11:04
Beim Home Office müsste man ja die tatsächliche Arbeitsleistung kontrollieren, anstatt nur die Anwesenheit im Büro. Das könnte unschöne Ergebnisse zum Vorschein bringen.  ;)

Sollte man nicht immer die tatsächliche Arbeitsleistung kontrollieren (statt Anwesenheit)?
Dazu müsste die Führung ja wissen, was man macht...... 8)

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 30.03.2020 17:03
Dazu müsste die Führung ja wissen, was man macht...... 8)

Nach meinem Verständnis ist das Übertragen von Aufgaben und die Sicherstellung der Aufgabenerledigung eine zentrale Aufgabe der Führungskraft :)

clarion

Ich denke, subalternen Führungspersonal darf keine Aufgaben übertragen.

Spid

Warum sollte sie das nicht dürfen? Und wenn sie das nicht tut, was macht sie zur Führungskraft?

clarion

Ein Zitat von Dir, Spid

Wenn Dir eine Tätigkeit vom AG - nicht von irgendwelchem übergriffigen subalternen Führungspersonal - übertragen wurde,.....

Spid

Es gibt nunmal einen wesentlichen Unterschied zwischen Aufgaben und der auszuübenden Tätigkeit. Wenn die auszuübende Tätigkeit im Kopieren von Schriftstücken besteht, darf subalternes Führungspersonal diese nicht dahingehend ändern, als daß nunmehr Lammkeulen zu marinieren wären, es darf aber durchaus festlegen, welche Schriftstücke wann und in welcher Reihenfolge zu kopieren sind.

WasDennNun

Wenn beides EG 3 wäre ginge das doch tariflich, oder?
Dann steht da welches Recht dagegen, das der Kopierende zum Marinierenden wird?

Spid

Weshalb ich ein Beispiel gewählt habe, das einerseits simpel ist, andererseits aber auch erkennbar Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit enthält - und keine der Tätigkeiten erfüllt, so nicht weitere Aspekte hinzutreten, die Tätigkeitsmerkmale der E3.

WasDennNun

#113

Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?

Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 31.03.2020 07:02
Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?

Nein, eher die Aufgaben konkretisieren.

Zitat von: WasDennNun in 31.03.2020 07:02
Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?

dito

Spid

Grundsätzlich ist das eine Frage der inneren Organisation des AG.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 31.03.2020 08:32
Zitat von: WasDennNun in 31.03.2020 07:02
Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?

Nein, eher die Aufgaben konkretisieren.

Zitat von: WasDennNun in 31.03.2020 07:02
Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?

dito
Das heißt, das diese Führungskräfte mir keine neuen Aufgaben zuweisen darf?
Zitat von: Spid in 31.03.2020 08:51
Grundsätzlich ist das eine Frage der inneren Organisation des AG.
Oder heißt obiges, dass wenn die innere Organisation des AGs dem subalternen Führungspersonal das Recht zugesteht jemanden neue Aufgaben zuzuweisen, dann darf er das, sonst nicht?

Und wenn er kraft der inneren Organisation es darf, dürfte er dann jemanden der bisher eine einzige EG3wertige Aufgabe hat, diese um 20% Zeitanteil kürzen und eine neue EGx wertige übertragen, die diese 20% ausfüllt.
Und dann wäre egal ob x größer oder kleiner 3 ist?
(Natürlich nur, wenn dadurch nicht die Eingruppierung des MA verändert wird)

Spid

Das hängt - wie schon ausgeführt - von der inneren Organisation des AG ab. Es gibt AG, bei denen ist sogar das Recht, namens des AG Arbeitsverträge zu schließen und zu ändern, sehr weit delegiert. Bei der Masse der AG im öD sieht die innere Organisation aber lediglich vor, daß subalternes Führungspersonal lediglich die auszuübende Tätigkeit mit Leben füllt - zumindest geht das BAG in seiner Rechtsprechung davon aus und es entspricht auch meiner Erfahrung.

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 31.03.2020 10:36
Das heißt, das diese Führungskräfte mir keine neuen Aufgaben zuweisen darf?

Das kommt auf deine Tätigkeitsdarstellung und deren Detailliertheit ab. Wenn die Arbeitsvorgänge nur grob beschrieben sind, hat die Führungskraft mehr Möglichkeiten diese mit Leben zu füllen, als bei einem hohen Detaillierungsgrad.

Z.B. Fahrdienst
Die kann den Transport von Personen und Sachen sowie die Fahrzeugpflege beinhalten. Alternativ könnte es auch begrenzt sein auf den Transport nur einer Person.

oat98

Hallo zusammen,
bei uns sind seit gestern wieder alle im Büro im Dienst. Abstandsregeln usw. sollen natürlich beachtet werden.
Nun ist es wohl so, dass nicht gewollt ist, dass Büros mit zwei oder mehr Personen besetzt sind. Offiziell haben wir da noch nichts gehört, kommt aber evtl. noch.
Nun hat unser Vorgesetzter angeregt, dass wir uns mal Gedanken über Home-Office machen sollten. Weiß jemand, ob ich dazu gezwungen werden kann und ob ich mir dann die technischen Voraussetzungen selber anschaffen muss (bräuchte einen neuen Laptop)?