Autor Thema: Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?  (Read 72984 times)

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #105 am: 30.03.2020 17:03 »
Beim Home Office müsste man ja die tatsächliche Arbeitsleistung kontrollieren, anstatt nur die Anwesenheit im Büro. Das könnte unschöne Ergebnisse zum Vorschein bringen.  ;)

Sollte man nicht immer die tatsächliche Arbeitsleistung kontrollieren (statt Anwesenheit)?
Dazu müsste die Führung ja wissen, was man macht...... 8)

Organisator

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #106 am: 30.03.2020 17:05 »
Dazu müsste die Führung ja wissen, was man macht...... 8)

Nach meinem Verständnis ist das Übertragen von Aufgaben und die Sicherstellung der Aufgabenerledigung eine zentrale Aufgabe der Führungskraft :)

clarion

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #107 am: 30.03.2020 19:39 »
Ich denke, subalternen Führungspersonal darf keine Aufgaben übertragen.

Spid

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #108 am: 30.03.2020 19:49 »
Warum sollte sie das nicht dürfen? Und wenn sie das nicht tut, was macht sie zur Führungskraft?

clarion

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #109 am: 30.03.2020 20:50 »
Ein Zitat von Dir, Spid

Wenn Dir eine Tätigkeit vom AG - nicht von irgendwelchem übergriffigen subalternen Führungspersonal - übertragen wurde,.....

Spid

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #110 am: 30.03.2020 21:25 »
Es gibt nunmal einen wesentlichen Unterschied zwischen Aufgaben und der auszuübenden Tätigkeit. Wenn die auszuübende Tätigkeit im Kopieren von Schriftstücken besteht, darf subalternes Führungspersonal diese nicht dahingehend ändern, als daß nunmehr Lammkeulen zu marinieren wären, es darf aber durchaus festlegen, welche Schriftstücke wann und in welcher Reihenfolge zu kopieren sind.

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #111 am: 30.03.2020 21:40 »
Wenn beides EG 3 wäre ginge das doch tariflich, oder?
Dann steht da welches Recht dagegen, das der Kopierende zum Marinierenden wird?

Spid

  • Gast
Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #112 am: 30.03.2020 21:47 »
Weshalb ich ein Beispiel gewählt habe, das einerseits simpel ist, andererseits aber auch erkennbar Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit enthält - und keine der Tätigkeiten erfüllt, so nicht weitere Aspekte hinzutreten, die Tätigkeitsmerkmale der E3.

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #113 am: 31.03.2020 07:02 »

Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?

Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?
« Last Edit: 31.03.2020 07:09 von WasDennNun »

Organisator

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #114 am: 31.03.2020 08:32 »
Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?

Nein, eher die Aufgaben konkretisieren.

Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?

dito

Spid

  • Gast
Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #115 am: 31.03.2020 08:51 »
Grundsätzlich ist das eine Frage der inneren Organisation des AG.

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #116 am: 31.03.2020 10:36 »
Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?

Nein, eher die Aufgaben konkretisieren.

Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?

dito
Das heißt, das diese Führungskräfte mir keine neuen Aufgaben zuweisen darf?
Grundsätzlich ist das eine Frage der inneren Organisation des AG.
Oder heißt obiges, dass wenn die innere Organisation des AGs dem subalternen Führungspersonal das Recht zugesteht jemanden neue Aufgaben zuzuweisen, dann darf er das, sonst nicht?

Und wenn er kraft der inneren Organisation es darf, dürfte er dann jemanden der bisher eine einzige EG3wertige Aufgabe hat, diese um 20% Zeitanteil kürzen und eine neue EGx wertige übertragen, die diese 20% ausfüllt.
Und dann wäre egal ob x größer oder kleiner 3 ist?
(Natürlich nur, wenn dadurch nicht die Eingruppierung des MA verändert wird)

Spid

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #117 am: 31.03.2020 10:42 »
Das hängt - wie schon ausgeführt - von der inneren Organisation des AG ab. Es gibt AG, bei denen ist sogar das Recht, namens des AG Arbeitsverträge zu schließen und zu ändern, sehr weit delegiert. Bei der Masse der AG im öD sieht die innere Organisation aber lediglich vor, daß subalternes Führungspersonal lediglich die auszuübende Tätigkeit mit Leben füllt - zumindest geht das BAG in seiner Rechtsprechung davon aus und es entspricht auch meiner Erfahrung.

Organisator

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #118 am: 31.03.2020 11:32 »
Das heißt, das diese Führungskräfte mir keine neuen Aufgaben zuweisen darf?

Das kommt auf deine Tätigkeitsdarstellung und deren Detailliertheit ab. Wenn die Arbeitsvorgänge nur grob beschrieben sind, hat die Führungskraft mehr Möglichkeiten diese mit Leben zu füllen, als bei einem hohen Detaillierungsgrad.

Z.B. Fahrdienst
Die kann den Transport von Personen und Sachen sowie die Fahrzeugpflege beinhalten. Alternativ könnte es auch begrenzt sein auf den Transport nur einer Person.

oat98

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #119 am: 28.04.2020 13:52 »
Hallo zusammen,
bei uns sind seit gestern wieder alle im Büro im Dienst. Abstandsregeln usw. sollen natürlich beachtet werden.
Nun ist es wohl so, dass nicht gewollt ist, dass Büros mit zwei oder mehr Personen besetzt sind. Offiziell haben wir da noch nichts gehört, kommt aber evtl. noch.
Nun hat unser Vorgesetzter angeregt, dass wir uns mal Gedanken über Home-Office machen sollten. Weiß jemand, ob ich dazu gezwungen werden kann und ob ich mir dann die technischen Voraussetzungen selber anschaffen muss (bräuchte einen neuen Laptop)?