Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
Spid:
Es gibt nunmal einen wesentlichen Unterschied zwischen Aufgaben und der auszuübenden Tätigkeit. Wenn die auszuübende Tätigkeit im Kopieren von Schriftstücken besteht, darf subalternes Führungspersonal diese nicht dahingehend ändern, als daß nunmehr Lammkeulen zu marinieren wären, es darf aber durchaus festlegen, welche Schriftstücke wann und in welcher Reihenfolge zu kopieren sind.
WasDennNun:
Wenn beides EG 3 wäre ginge das doch tariflich, oder?
Dann steht da welches Recht dagegen, das der Kopierende zum Marinierenden wird?
Spid:
Weshalb ich ein Beispiel gewählt habe, das einerseits simpel ist, andererseits aber auch erkennbar Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit enthält - und keine der Tätigkeiten erfüllt, so nicht weitere Aspekte hinzutreten, die Tätigkeitsmerkmale der E3.
WasDennNun:
Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?
Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 31.03.2020 07:02 ---Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?
--- End quote ---
Nein, eher die Aufgaben konkretisieren.
--- Zitat von: WasDennNun am 31.03.2020 07:02 ---Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?
--- End quote ---
dito
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version