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Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

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Organisator:

--- Zitat von: oat98 am 28.04.2020 13:52 ---Weiß jemand, ob ich dazu gezwungen werden kann und ob ich mir dann die technischen Voraussetzungen selber anschaffen muss (bräuchte einen neuen Laptop)?

--- End quote ---

Arbeitsmittel (wie hier der Laptop) sind vom Arbeitgeber zu stellen. Anders ist es z.B. bei der Nutzung des privaten Internetanschlusses. Soweit hier bei der üblicherweise vorhandenen privaten Internet-Flatrate keine zusätzlichen Kosten für die dienstliche Nutzung entstehen, könnte diese private "technische Voraussetzung" auch dienstlich genutzt werden.

Denkbar wären auch Mischvarianten, so z.B. wenn ein besonders gesichertes Zugangssystem durch den Arbeitgeber per USB-Stick zur Verfügung gestellt wird und dafür der private Rechner genutzt wird.

Hier sind vielfältige Regelungen möglich, die üblicherweise in Dienstvereinbarungen festgehalten werden.

oat98:
Dankeschön! Auf die Idee mit der Dienstvereinbarung bin ich erst nach Abschicken meines Posts gekommen 8) Darin wird es auch geregelt. Zumindest weiß ich jetzt auch, dass Home Office nicht angeordnet werden kann.

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 28.04.2020 14:06 ---Soweit hier bei der üblicherweise vorhandenen privaten Internet-Flatrate keine zusätzlichen Kosten für die dienstliche Nutzung entstehen, könnte diese private "technische Voraussetzung" auch dienstlich genutzt werden.

--- End quote ---

Wenn der AN dem zustimmt - oder siehst Du irgendeine Ermächtigung des PR/BR/AG, über den privaten Internetanschluß des AN zu verfügen. Gleiches gilt auch für Strom, Mobiliar, Heizung...

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 28.04.2020 14:45 ---Wenn der AN dem zustimmt - oder siehst Du irgendeine Ermächtigung des PR/BR/AG, über den privaten Internetanschluß des AN zu verfügen. Gleiches gilt auch für Strom, Mobiliar, Heizung...

--- End quote ---

Korrekt. Wenn der AN zustimmt. So ist es auch üblicherweise in den entsprechenden Dienstvereinbarungen geregelt, dass der AN die genannten Mittel zur Verfügung stellt.

Nach meiner Erfahrung ist dies selten ein Problem. Einerseits steht für die Nichtnutzer weiterhin der Büroarbeitsplatz zur Verfügung, andererseits überwiegt für die meisten Beschäftigten der Nutzen des Home-Offices die dafür erforderlichen Aufwendungen.

Spid:
Na, was denn nun: ist in der Dienstvereinbarung geregelt, daß der AN die genannten Mittel bereitstellt oder muß der AN zustimmen? Wenn ersteres: mit welcher Ermächtigung?

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