Autor Thema: Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?  (Read 72965 times)

Spid

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #345 am: 15.07.2020 10:41 »
Inwiefern stünde dem AG eine einseitige Entscheidung über die Lage des Erholungsurlaubs zu? Oder eine einseitige Verfügungsgewalt über in Vorleistung erbrachte Arbeitsleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist?
Inwiefern wurde das behauptet?
Der AG entscheidet zunächst einmal darüber, ob der AN, der aufgrund IFSG in Quarantäne ist, HomeOffice machen darf oder ob er ihm ZA oder Urlaub gewährt.
Erst danach hat ja der AN ggfls. einen Entschädigungsanspruch.


EDIT: Aber umgekehrt, kann der AG den AN ja nicht dazu zwingen ZA/Urlaub zu machen, weil er in Quarantäne ist.

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #346 am: 15.07.2020 10:43 »
Inwiefern stünde dem AG eine einseitige Entscheidung über die Lage des Erholungsurlaubs zu? Oder eine einseitige Verfügungsgewalt über in Vorleistung erbrachte Arbeitsleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist?
Inwiefern wurde das behauptet?
Der AG entscheidet zunächst einmal darüber, ob der AN, der aufgrund IFSG in Quarantäne ist, HomeOffice machen darf oder ob er ihm ZA oder Urlaub gewährt.
Erst danach hat ja der AN ggfls. einen Entschädigungsanspruch.


EDIT: Aber umgekehrt, kann der AG den AN ja nicht dazu zwingen ZA/Urlaub zu machen, weil er in Quarantäne ist.
Urlaub kann der AG doch nur gewähren, wenn dieser vom AN beantragt wird.
Insofern ist es ja der AN der über die Lage des Urlaubes entscheidet.

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #347 am: 15.07.2020 10:45 »
insbesondere wenn man schon Antikörperträger ist.

Gerade Antikörperträger können ein Risiko sein. Sie fühlen sich sicher, sind unvorsichtig und infizieren Antikörperfreie Menschen.
Woher stammt die Information, dass Antikörperträger infektiös sind, sofern sei wieder den Virus in sich tragen?
Ist also schon geklärt, dass es niemals eine Herdenimmunität geben wird?

Spid

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #348 am: 15.07.2020 10:46 »
Mithin meintest Du also, der AG entscheide ggfs., ob er einen vom AG beantragten Urlaub gewährt.

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #349 am: 15.07.2020 10:48 »
BTW:
Wo ist eigentlich geregelt, dass der AG in Vorleistung für den Entschädigungsanspruch gehen muss?

Spid

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #350 am: 15.07.2020 10:50 »
§56 Abs. 6 IFSG

BAT

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #351 am: 15.07.2020 10:54 »

Mein AG hat seine MA informiert, dass er berechtigt sei abzufragen ob man seinen U in Risikogebieten verbracht hat.

Braucht man doch gar nicht. Man ist verpflichtet sich nach Einreise aus einem Risikogebiet - wie zum Beispiel Luxemburg - beim Gesundheitsamt zu melden, welches dann eine Quarantäne verhängt.

Ich habe gestern mit dem Ministerium in Berlin telefoniert. Die Problematik nicht gezahlter Entschädigung bzw. nicht gezahlter Gehälter ist bekannt - wir jetzt virulenter - und soll in Bund/Länder - Koordination neu geregelt werden.



WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #352 am: 15.07.2020 10:56 »
Na, dann nochmal für die dies anderes verstehen.
Der AN entscheidet ob er während der Quarantäne Urlaub, ZA oder HomeOffice machen möchte.
und beantragt dieses in Abhängigkeit der Dienstvereinbarungen.
Danach:
Der AG entscheidet zunächst einmal darüber, ob der AN, der aufgrund IFSG in Quarantäne ist, HomeOffice machen darf oder ob er ihm ZA oder Urlaub gewährt.
Erst danach hat ja der AN ggfls. einen Entschädigungsanspruch.
Natürlich in Abhängigkeit der Dienstvereinbarungen.


WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #353 am: 15.07.2020 10:58 »
§56 Abs. 56 IFSG
;)
Schäm mich, dass ich das überlesen habe (oder schon wieder vergessen hab)  :-[.
Peinliche Frage das war.

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #354 am: 15.07.2020 10:59 »
Ich habe gestern mit dem Ministerium in Berlin telefoniert. Die Problematik nicht gezahlter Entschädigung bzw. nicht gezahlter Gehälter ist bekannt - wir jetzt virulenter - und soll in Bund/Länder - Koordination neu geregelt werden.
Das Problem der fälschlicherweise an AGs ausgezahlten Entschädigungen wird uns auch noch beschäftigen.

Spid

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #355 am: 15.07.2020 10:59 »

Mein AG hat seine MA informiert, dass er berechtigt sei abzufragen ob man seinen U in Risikogebieten verbracht hat.

Braucht man doch gar nicht. Man ist verpflichtet sich nach Einreise aus einem Risikogebiet - wie zum Beispiel Luxemburg - beim Gesundheitsamt zu melden, welches dann eine Quarantäne verhängt.

Ich habe gestern mit dem Ministerium in Berlin telefoniert. Die Problematik nicht gezahlter Entschädigung bzw. nicht gezahlter Gehälter ist bekannt - wir jetzt virulenter - und soll in Bund/Länder - Koordination neu geregelt werden.

Das führt zur Quarantäne - die auch aus völlig anderen Gründen verhängt werden kann und wird. Dem AG ist der Grund der Quarantäne nicht bekannt, so er ihn nicht vom AN erfährt.

BAT

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #356 am: 15.07.2020 11:00 »

Gerade Antikörperträger können ein Risiko sein. Sie fühlen sich sicher, sind unvorsichtig und infizieren Antikörperfreie Menschen.

M.W. ist der allgemeine Wissenstand, daß Personen mit Antikörpern nicht ansteckend sein können. Es ist mehr eine philosophische Frage, ob man in Bezug auf das derzeitige Virus andere Bewertungen macht.

WasDennNun

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #357 am: 15.07.2020 11:03 »

Mein AG hat seine MA informiert, dass er berechtigt sei abzufragen ob man seinen U in Risikogebieten verbracht hat.

Braucht man doch gar nicht. Man ist verpflichtet sich nach Einreise aus einem Risikogebiet - wie zum Beispiel Luxemburg - beim Gesundheitsamt zu melden, welches dann eine Quarantäne verhängt.

Ich habe gestern mit dem Ministerium in Berlin telefoniert. Die Problematik nicht gezahlter Entschädigung bzw. nicht gezahlter Gehälter ist bekannt - wir jetzt virulenter - und soll in Bund/Länder - Koordination neu geregelt werden.

Das führt zur Quarantäne - die auch aus völlig anderen Gründen verhängt werden kann und wird. Dem AG ist der Grund der Quarantäne nicht bekannt, so er ihn nicht vom AN erfährt.
Und das Amt zahlt dann "hoffentlich" auch keine Entschädigung an den AG aus, da ja kein Entschädigungsanspruch besteht.
Damit erfährt der AG wiederum, dass man in einer selbstverschuldeten Quarantäne ist.

Spid

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #358 am: 15.07.2020 11:13 »
Er erfährt nur, daß die Erstattung versagt wird.

Warumdendas

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Antw:Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
« Antwort #359 am: 15.07.2020 11:19 »
insbesondere wenn man schon Antikörperträger ist.

Gerade Antikörperträger können ein Risiko sein. Sie fühlen sich sicher, sind unvorsichtig und infizieren Antikörperfreie Menschen.
Woher stammt die Information, dass Antikörperträger infektiös sind, sofern sei wieder den Virus in sich tragen?
Ist also schon geklärt, dass es niemals eine Herdenimmunität geben wird?

Es geht um die sogenannte Schmierinfektion, den Antikörpertträger hinterlässt Viren die sich auf ihm befinden. Zur Herdenimmunität kenne ich nur Gerüchte, dass die Antikörper nicht für Dauer sind...