Ola! Nächste Schelmerei unseres Arbeitgebers.
Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, und daher in Quarantäne muss, hat für die Quarantänezeit Urlaub oder Stundenausgleich zu nehmen. Sollte so etwas nicht vorhanden sein, erfolgt eine entsprechende Gehaltskürzung.
Na läuft ja auch mit meinem nächsten Urlaub wieder super
Das is doch klar geregelt, wenn man aufgrund von IFSG in Quarantäne muss, dann braucht der AG nichts zahlen und man bekommend eine Entschädigung auf Basis vom IFSG.
Allerdings kann dir die Entschädigung versagt werden, wenn du "selbstverschuldet" in Quarantäne kommst. (z.B. weil du vorher schon wusstest, dass du hinterher in Q. musst.)
Bei uns wird es ähnlich geregelt: Wer in Q. muss, der kann ZA, Urlaub, HomeOffice machen, oder kein Geld bekommen, sofern es selbstverschuldet ist. Er kann/soll es vorher mit dem AG absprechen welche Variante möglich ist.
Fraglich ist und bleibt ja hinterher, ob das IFSG rechtskonform ausgelegt wird und eine Berühren der Grenze von Luxemburg schon ausreicht um dich in Q. zu schicken.
Klingt eher nach Unverhältnismäßigkeit, die ein Gericht einkassier, insbesondere wenn man schon Antikörperträger ist.