Also kein Tarifvertrag, sondern in ihrer Wirkung ähnliche AVR.
Beschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Mithin bedarf es zumindest zur Hälfte Tätigkeiten, die Deiner Hochschulbildung entsprechen, um entsprechend eingruppiert zu sein. Entgeltgruppen gibt es in den genannten AVR nicht, sondern Vergütungsgruppen. Bei einer Höhergruppierung erhältst Du vom Beginn des Monats an, in dem die Höhergruppierung wirksam wird, in der Aufrückungsgruppe die Regelvergütung der Stufe, deren Satz mindestens um den Differenzbetrag zwischen der Anfangsregelvergütung (1. Stufe) der bisherigen Vergütungsgruppe und der Aufrückungsgruppe höher ist als seine bisherige Regelvergütung, höchstens jedoch die Endregelvergütung (letzte Stufe) der Aufrückungsgruppe, bei einer Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe 2 jedoch die Regelvergütung der nächst niedrigeren Stufe, mindestens aber die Anfangsregelvergütung (1. Stufe).