Autor Thema: Eingruppierung eines bisher falsch eingruppierten Mitarbeiters  (Read 4159 times)

Lars73

  • Gast
@Organisator
Ich verstehe E15 Fallgruppe 2 im Teil A der Entgeltordnung so, dass es dort nicht auf die Erfüllung der Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten ankommt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
@Organisator
Ich verstehe E15 Fallgruppe 2 im Teil A der Entgeltordnung so, dass es dort nicht auf die Erfüllung der Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten ankommt.

Interessant, wieder etwas gelernt. Bin nur im Bereich Bund unterwegs, aber gut zu wissen, dass es bei den Kommunen anders laufen kann.

Wuestenfuchs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
ja, insoweit kann ein Betriebswirt dieser EG zugeordnet werden. Könnt ihr mir aber bitte noch den genauen Umgang mit der Ausbildungs- u. Prüfungspflicht erklären? Kann diese einer Eingruppierung nach E10 usw. entgegenstehen?

Spid

  • Gast
Ja. Sie ist in Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO normiert.