Autor Thema: TV-V Anspruch Weihnachtsgeld nach längerer Arbeitsunfähigkeit  (Read 2086 times)

TedPaul85

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Hallo zusammen,

ich bin leider seit Anfang Dezember wegen einem Unfall krankgeschrieben. Seit Mitte Januar erhalte ich das Krankengeld von der GKV.
Wenn alles nach Plan läuft, beginne ich ab Anfang Mai wieder mit der Arbeit.
Habe ich dann mit dem November Gehalt, Anspruch auf das Weihnachtsgeld? Wenn ja, auch auf das Volle? Oder wird dies dann gekürzt?
« Last Edit: 04.04.2020 13:23 von TedPaul85 »

iro38

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Wenn du mit „Weihnachtsgeld“ die Sonderzahlung nach §16 TV-V meinst, dann ja. Die Sonderzahlung wird jedoch ermäßigt sich jedoch um 1/12  für jeden vollen Kalendermonat in dem kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung besteht.

TedPaul85

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Genau, die meine ich.
Danke für die schnelle Antwort.

9/12 also, da ich ca. für den halben Januar noch die Entgeltfortzahlung erhalten habe.
 
Wenn es erst der 15.5. wird, bleibt es auch bei den 9/12 oder?


Aktuell lassen sich notwendige Behandlungen leider nicht genau planen.  :(

iro38

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Für „volle Kalendermonate“ wird gekürzt...

Lars73

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Für Monate mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss erfolgt m.E. auch keine Kürzung. Der Bezug auf Entgeltfortzahlung nach § 13 in § 16 TV-V deckt dies m.E. mit ab.

Wie lange bist du schon bei deinem Arbeitgeber tätig?

iro38

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Für Monate mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss erfolgt m.E. auch keine Kürzung. Der Bezug auf Entgeltfortzahlung nach § 13 in § 16 TV-V deckt dies m.E. mit ab.

Wie lange bist du schon bei deinem Arbeitgeber tätig?

Sehe ich auch so und ist auch durch Rechtsprechung bestätigt.