Hallo zusammen,
ich bin leider seit Anfang Dezember wegen einem Unfall krankgeschrieben. Seit Mitte Januar erhalte ich das Krankengeld von der GKV.
Wenn alles nach Plan läuft, beginne ich ab Anfang Mai wieder mit der Arbeit.
Habe ich dann mit dem November Gehalt, Anspruch auf das Weihnachtsgeld? Wenn ja, auch auf das Volle? Oder wird dies dann gekürzt?