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Minusstunden in Zeiten von Corona
Kruemel:
Rechtlich nicht haltbar? Die Freistellung für den Test war also eine freiwillige Sache des AG?
Spid, das habe ich per Mail angeboten, dass ich egal wo alles arbeite. Also schriftlich habe ich es, nur darauf
kam ja der Anruf, dass alle Resturlaub nehmen und meiner nun verfallen würde am 31.03.
Als ich fragte, ob das im Erziehungsurlaub auch so sei (hatte das nämlich anders gelesen) wich sie aus, dass es Jacke wie Hose sei und sie mir nun das Minus einträgt, aber viel zusammen kommen würde.
Sie war dann angesäuert „Man muss halt mal auf den Arbeitgeber hören“
Bezüglich was arbeiten meinte sie, dass sie auch Fachleute heimgeschickt haben und ichn schließlich auch was vernünftiges machen möchte, wenn ich wieder komme. Zudem wollen sie für alle das Entgelt weiter erhalten.
Der AG meinte noch, er hat die Pflicht meine Großfamilie auch zu schützen, deshalb bleib ich zu Hause.
(Das Haufen Minus reinarbeiten dagegen mit so vielen Kindern, da ist vom Schutz nichts zu sehen = Freistellung?)
Ist jetzt wohl ein ungünstiger Zeitpunkt frisch zurück aus der Elternzeit, wo se eh net wissen wohin mit mir.
Ich stehe nun als der Querulant da, obwohl ich nicht wie andere einfach krank mache und mich sehr
ruhig am Telefon verhielt.
Ich hoffe nun ab 19.04. läuft alles wieder relativ normal, sonst wird das Minus echt heftig und deswegen
frage ich nun, denn dann muss ich nochmal was sagen und auf Arbeit bestehen.
Gibt es jetzt ne Aktennotiz wo ich quasi mündlich „zugestimmt“ habe nun zu Hause zu bleiben oder zählt meine
Mail und der AG ist noch im Annahmeverzug?
Danke
Spid:
Woher soll hier jemand wissen, ob es eine Aktennotiz gibt? Schreib einfach noch eine E-Mail, biete Deine Arbeitsleistung an und weise den AG darauf hin, daß er in Annahmeverzug gerät, wenn er sie nicht annimmt. Wenn der AG dann muckt, ab zum Anwalt.
Kruemel:
Stimmt, dann werde ich das so machen falls ich nun 19. nicht wieder arbeiten darf.
Jetzt habe ich zum Annahmeverzug und Betriebsrisiko nur noch was gefunden,
was es anscheinend dann aushebelt:
3. Reaktionsmöglichkeiten von Unternehmen
Angesichts der weitreichenden organisatorischen und finanziellen Folgen sind Unternehmen gut beraten, potentielle Auswirkungen des Coronavirus auf die Arbeitsverhältnisse bereits jetzt aktiv zu gestalten. In Betracht kommen insb. folgende Maßnahme:
Abbau etwaiger Überstundenkontingente oder Nutzung von Arbeitszeitkonten. Soweit Arbeitszeitkonten bestehen, kann das vereinbarte Kontingent zum Abbau von Plus- bzw. Aufbau von Minusstunden genutzt werden, um Annahmeverzugsrisiken zu minimieren
Danke für deine Mühen Spid
Spid:
Schlüsselwort ist auch dort: „vereinbarte“
WasDennNun:
Eben da haben halt viele in den Vereinbarungen diese Lösung für den AG nicht vorgesehen, hatte man halt nicht bedacht, dass man mal darauf Zugriff haben wollen würde.
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