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Kündigungsfrist AG in Probezeit

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Mottekus:
Guten Tag zusammen.

Ich stehe aktuell vor folgendem Problem.

Es liegt hier ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor der zum 28.10.2019 geschlossen wurde mit einer 6 monatigen Probezeit.
Die Probezeit endet, wenn mich nicht alles täuscht, zum 27.04.2020.

Die Kündigungsfrist liegt bei 2 Wochen zum Monatsende in der Probezeit.
Die Probezeit endet aber, wie oben geschrieben, zum 27.04.2020 und nicht zum 30.04.2020.

Müsste eine fristgerechte Kündigung dann nicht 2 Wochen zum Monatsende März ausgesprochen worden sein?
Denn für eine Kündigung zum Monatsende April würden dann doch schon die einmonatige Kündigungsfrist nach
§ 34 Abs. 2 1. Alternative gelten, oder täusche ich mich da?

Beste Grüße

Mottekus

Spid:
Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bzw. deren Zugang beim Empfänger, nicht der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung.

Mottekus:
Vielen Dank für die Info.

Das hat mir sehr geholfen.

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