Beschäftigter B hat vor über drei Jahren einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt. Hintergrund war, dass ihm im Laufe der Zeit immer mehr Aufgaben zusätzlich übertragen wurden. Bis heute hat wurde über den Antrag nicht abschließend entschieden. Mehrfache mündliche Rückfragen blieben ohne Erfolg.
1. Welche Maßnahmen sollte der Beschäftigte B treffen, damit sein Antrag zeitnah beschieden wird?
2. Ist es richtig, dass ihm durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen, weil eine evtl. Höhergruppierung rückwirkend entfolgt?
3. Beschäftigter B geht zudem nächstes Jahr in Rente. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Antrag beschieden wurde?