Autor Thema: Nachweis Englishkenntnisse  (Read 4641 times)

DarkRanger

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Nachweis Englishkenntnisse
« am: 19.03.2020 15:59 »
Guten Tag,

wenn in einer Stellenausschreibung steht:

Englische Sprachkenntnisse ( mind. B2 Level Europ. Refernzrahmen)

muss ich zwanghaft einen Kurs besucht haben wo ein Schein ausgestellt wurde,  auf dem steht " B2 Level Prüfung bestanden"
oder reicht eine Tätigkeit in England auch aus oder in einem Englischsprachigen Umfeld ?

Wenn nein, wer stellt solche Scheine aus?

Danke

Spid

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Antw:Nachweis Englishkenntnisse
« Antwort #1 am: 19.03.2020 16:00 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

WasDennNun

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Antw:Nachweis Englishkenntnisse
« Antwort #2 am: 19.03.2020 16:07 »
Guten Tag,

wenn in einer Stellenausschreibung steht:

Englische Sprachkenntnisse ( mind. B2 Level Europ. Refernzrahmen)

muss ich zwanghaft einen Kurs besucht haben wo ein Schein ausgestellt wurde,  auf dem steht " B2 Level Prüfung bestanden"
oder reicht eine Tätigkeit in England auch aus oder in einem Englischsprachigen Umfeld ?

Wenn nein, wer stellt solche Scheine aus?

Danke
Kommt drauf an was der AG will, eine solche Tätigkeit würde mir reichen, da mehr als B2 dann zu erwarten ist.
und wg. Nachweise guckst du Google, da könnte dein ABI Zeugnis schon reichen.

Lars73

  • Gast
Antw:Nachweis Englishkenntnisse
« Antwort #3 am: 19.03.2020 18:43 »
Die Ausschreibungstext verlangt keinen Nachweis. Man sollte durch Lebenslauf und Anschreiben die Kenntnisse Plausibel machen.

Wir (eine Bundesbehörde) haben bei verlangten Englischkenntnissen meist entsprechende Anteile im Bewerbungsgespräch und ggf. auch in der schriftlichen Prüfung. Ein Teil des Gespräches auf Englisch. Im schriftlichen Teil zumindest Lesen eines englischen Textes. Ggf. auch etwas auf Englisch aufschreiben.

sr4711

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Antw:Nachweis Englishkenntnisse
« Antwort #4 am: 19.03.2020 18:54 »
Ein AG der so ausschreibt, sollte zur Rechtssicherheit für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren einen schriftlichen Nachweis (z. B. Abizeugnis, in dem das Level explizit genannt ist oder ein anerkanntes Sprachzertifikat - beides gem. Referenzrahmen) vom Bewerber verlangen. Sicherlich machen das nicht alle stringent. Vor allem nicht bei geringer Bewerberlage.