Autor Thema: Ausschlußfrist Reisekosten  (Read 4576 times)

Karl1919

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Ausschlußfrist Reisekosten
« am: 19.03.2020 16:55 »


Grundsätzlich ist das Vorgehen bei meinem Arbeitgeber so:

Es wird elektronisch ein Reisekostenantrag gestellt. Nach erfolgter Dienstreise erfolgt eine Ergänzung der Daten falls sich etwas geändert hat und dann wird abgerechnet.

Jetzt hatte ich aber dummerweise die Abrechnung bisher vergessen und der Arbeitgeber beruft sich auf die Ausschlussfrist von 6 Monaten gem. NRKVO.

Dort steht: (1) 1Reisekostenvergütung wird auf Antrag gewährt. 2Der Antrag ist elektronisch oder schriftlich bei der Abrechnungsstelle zu stellen.

(2) 1Der Antrag auf Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise zu stellen. 2Abweichend von Satz 1 beginnt die Ausschlussfrist in den Fällen des § 4 mit Ablauf des letzten Tages der Gültigkeit der BahnCard, Netzkarte oder Zeitkarte und in den Fällen des § 13 Abs. 1 mit Ablauf des Tages, an dem der Antragstellerin oder dem Antragsteller bekannt wird, dass die Dienstreise nicht durchgeführt wird.


Ich bin nun der Meinung das ich den Antrag doch quasi schon elektronisch gestellt habe. Es fehlte am Ende nur die Ergänzung bzw. abschliessende Abrechnung. Kann man sich da auf die Ausschlussfrist berufen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lars73

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Antw:Ausschlußfrist Reisekosten
« Antwort #1 am: 19.03.2020 18:46 »
Ist es denn tatsächlich ein gestellter Reisekostenantrag? (Bei uns ist es im ersten Schritt lediglich die Dienstreisegenehmigung zwar auch mit Angaben Kosten, aber dieser Antrag ist nicht Fristwahrend.)

Falls der erste Antrag tatsächlich als Reisekostenantrag anzusehen ist. Welche Informationen werden später nocht ergänzt?

clarion

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Antw:Ausschlußfrist Reisekosten
« Antwort #2 am: 19.03.2020 19:50 »
Ich nehme an, Du hast bei PTravel nicht auf Absenden gedrückt? Den Anfängerfehler habe ich auch einmal gemacht und bin mit der Ausschlussfrist drauf sitzen geblieben. Offenbar ist der Antrag nicht gestellt, wenn man ihn nicht auch abschickt.

Stefl

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Antw:Ausschlußfrist Reisekosten
« Antwort #3 am: 20.03.2020 06:41 »
Da hat dein AG recht.

Du hast einen Dienstreiseantrag gestellt, um die Dienstreise überhaupt antreten zu dürfen.

Die Abrechnung ist lt. deinem Zitat der Vorschrift ein weiterer Antrag, nämlich ein Antrag auf Reisekostenvergütung, der innerhalb der Ausschlussfrist hätte gestellt werden müssen.

Wenn nicht, geht der AG davon aus, dass du keine Ausgaben hattest (und im Übrigen auch nichts kostenlos bekommen hast, was du ebenfalls angeben musst) und damit ist die Sache für beide Seiten erledigt. Man will ja damit ausschließen, dass Arbeitnehmer mit Hilfe der allg. Verjährungsfrist Sachen rauskramen, die schon längst abgeschlossen waren.

Es sei denn, es gab einen Hinderungsgrund, der dich in die Lage versetzte, 6 Monate lang keinen Antrag zu stellen.

Karl1919

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Antw:Ausschlußfrist Reisekosten
« Antwort #4 am: 20.03.2020 08:25 »
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!