Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung von höherwertigen Tätigkeit

<< < (2/2)

Spid:
In allen Fällen beginnt die Stufenlaufzeit in Stufe 3 am 01.01.20, da zu diesem Zeitpunkt die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen wurde. Stufe 3 der E9b ist eine andere Stufe als Stufe 3 der E9a. Die Verkürzung der Stufenlaufzeit in der einen Stufe hat keine Wirkung auf die Stufenlaufzeit der anderen.

Schokobon:
Vielen Dank Spid!

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version