Autor Thema: Bezüge bei Abordnung von TV-L zu TVöD  (Read 1501 times)

olque001

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Bezüge bei Abordnung von TV-L zu TVöD
« am: 06.04.2020 11:20 »
Hallo zusammen,

im Rahmen der Corona-Epidemie bin ich von meiner Einrichtung im Kontext TV-L in eine Einrichtung im Umkreis vom TVöD abgeordnet worden.
Ich habe mich am TV-L versucht, jedoch trotz Google-Hilfe nichts für mich hilfreiches gefunden.

Frage hier ist, ob jetzt die Bezüge von der neuen Einrichtung bezahlt werden?
Ich bin eigentlich zeitlich befristet durch Drittmittel angestellt.
Wenn die neue Einrichtung die Bezüge nun übernimmt, hieße es ja, dass noch Geld für die entsprechende Zeit über wäre.

Vielen Dank!

Spid

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Antw:Bezüge bei Abordnung von TV-L zu TVöD
« Antwort #1 am: 06.04.2020 11:22 »
Das bestehende Arbeitsverhältnis wird durch die Abordnung nicht berührt, mithin besteht der Entgeltanspruch weiterhin gegen den AG.