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Höhergruppierung mit kommissarischen Einsatz

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FBFlo:
Hallo,

danke für deine schnelle Antwort, wie ich schon geschrieben habe sollten so um die 6 Monate eigentlich kein Problem sein, war mir aber nicht sicher, wegen besonderer Begründung und dem entsprechendem Ermessen.

Gruß

Flo

2strong:
Längere Zeiträume einer vorübergehenden Übertragung sind möglich, es muss aber natürlich auch ein entsprechender Grund vorliegen. In Vertretungssituationen kann sich so eine vorübergehende Übertragung auch über Jahre ziehen, bei einer Erprobung halte ich alles > 6 Monate für schwer begründbar, insb. im Bereich E 8.

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