Ich kenne die Abläufe im hessischen Schuldienst nicht, aber Sie können davon ausgehen, dass Ihre Personalstelle alles Notwendige macht, damit die Bezügestelle die Änderungen umsetzen kann. An Ihrer Stelle würde ich telefonisch konkret nachfragen, was in der Urkunde steht. Nachdem Ihre Verbeamtung - wie Sie an anderer Stelle geschrieben haben - "im Sommer" erfolgen sollte, wäre eine (entsprechende) Wirkungsurkunde für mich nicht überraschend. Und damit hätten Sie jetzt tatsächlich nicht unbedingt einen Grund, die Schule zu betreten. (Das Unterrichtsverbot bedeutet m. E. nicht, dass Sie nicht zur Erledigung wichtiger Dinge das Schulgebäude betreten dürfen.) Dass die Schulleitung Sie zuhause aufsucht, glaube ich eher nicht, weil diese ja während der Dienstzeiten ausdrücklich in der Schule die weitere Entwicklung beobachten soll.