Autor Thema: Überleitung in die S-Tabelle Stufenzuordnung  (Read 1924 times)

Frennek

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Liebes Forum!

Ich bin neu hier und traue mich mal, eine Frage zu stellen, die vermutlich an anderer Stelle schon gestellt und beantwortet wurde, nur eben von mir noch nicht entdeckt.
Es geht um die Überleitung in die sogenannte S-Tabelle ab dem 01.01.2020.
Ich bin seit dem 01.02.2018 wie folgt eingruppiert: Entgeldgruppe 9 (inzwischen 9b), Stufe 6.
Ab dem 01.01.2020 werde ich nach Aussagen meines Arbeitgebers übergeleitet nach S 11b - nur in welche Stufe, weiß ich nicht.
Ich tippe auf die Stufe 5 und würde gerne wissen, ab wann ich in die Stufe 6 komme.
Tausend Dank für hilfreiche Antworten und nur die besten Wünsche an alle Leser*innen in diesen Zeiten!

Isie

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Antw:Überleitung in die S-Tabelle Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 20.03.2020 20:21 »
Wenn du seit dem 01.02.18 in Stufe 6 bist: Stufe 5, ab 01.02.20 Stufe 6.

Frennek

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Antw:Überleitung in die S-Tabelle Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 20.03.2020 20:46 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich glaube allerdings kaum, dass das so schnell geht mit der Stufe 6, mir wurde gesagt, wir werden der Stufe zugeordnet, die unserer aktuellen Stufe am nächsten ist, so dass auf keinen Fall weniger Geld ausgezahlt wird.
Was kann ich der Bezügestelle begleitend zur Argumentation vorlegen, falls ich doch in der Stufe 5 lande?
Die Umsetzung ist in Hannover nämlich noch nicht erfolgt und ich werde erst im Sommer sehen, wie ich einsortiert wurde.

Isie

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Antw:Überleitung in die S-Tabelle Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 20.03.2020 20:53 »
Siehe Überleitungstabelle in § 29e Abs. 2 TVÜ-L.

Frennek

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Antw:Überleitung in die S-Tabelle Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 20.03.2020 20:59 »
Vielen Dank - das ist sehr hilfreich für mich!
Ich werde berichten und mich erneut an euch wenden, falls ich noch einmal Hilfe brauche.