Autor Thema: TV-L Einstufung nach Berufserfahrung  (Read 2891 times)

candDr

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TV-L Einstufung nach Berufserfahrung
« am: 21.03.2020 09:39 »
Guten Morgen,
wie erfolgt die Einstufung, wenn man mit X Monaten einschlägiger Berufserfahrung (X < 12) in eine TV-L E13 Stelle einsteigt? Wird man nach 12-X Monaten auf Stufe 1 bereits in Stufe 2 eingestuft?
Erfordert die Einstufung in Stufe 2 erfahrungsgemäß den Hinweis des AN oder erfolgt dies normalerweise automatisch durch den AG?
Beste Grüße und vielen Dank!

Spid

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Antw:TV-L Einstufung nach Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 21.03.2020 09:44 »
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1 und Aufstieg in Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1. Stufenaufstiege geschehen automatisch - allerdings nicht durch den AG, sondern durch den Tarifvertrag.

candDr

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Antw:TV-L Einstufung nach Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 21.03.2020 16:43 »
Danke für die Antwort. Gilt das auch, wenn man mehr als 1 vollständiges Jahr Berufserfahrung vorweist? Oder kann hier die Einstufung höher erfolgen?

Spid

  • Gast
Antw:TV-L Einstufung nach Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 21.03.2020 16:46 »
Die Zuordnung könnte dann zu einer höheren Stufe erfolgen. Ein Anspruch darauf bestünde jedoch nur bei einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von mindestens einem bzw. drei Jahren im
Hinblick auf Stufe 2 bzw. 3.