Die Feiertagsregelung mit oder ohne FZA ist korrekt, 35% oder 135%.
Jedoch muss die Sollarbeitszeit um die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag für jeden Wochenfeiertag (dies bedeutet für Wechselschichtdienstler Montag - Samstag!) reduziert werden, da ansonsten ein laut Dienstplan freier Feiertag vor- oder nachgearbeitet werden muss. §6 (3)