Autor Thema: Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020  (Read 4476 times)

gehubder

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Hallo,

ich arbeite in einer Leitstelle in Bayern. Ich werde im Laufe des Jahres, Montag bis Sonntag, eingesetzt, 0 - 24 Uhr.
mal 10 Stunden, mal 6 Stunden, mal 8 oder auch mal 11 Stunden. Je nach dem wie der berechnete Bedarf ist.

Die Verteilung der Schichten ist unregelmäßig. Im Vertretungsfall kommt auch mal eine Nachtschicht dazu.

Ich habe zum 31.3. gekündigt.

Meine Frage ist jetzt:

Wie berechnet sich die zu erbringende Stundenzahl?

Ich habe die reg Arbeitstage, Mo-Fr, ohne Feiertge, von Januar bis März zusammen gerechnet und bin bei knapp 491,4 Stunden für die 3 Monate gelandet. Bei 63 Arbeitstagen.

Der Arbeitgeber hat die Gesamtstunden des Jahres durch 4 geteilt und mitgeteilt, dass ich 505 Stunden zu erbringen hätte.

Was ist nun richtig? Und wo steht es beschrieben?

Bedanke mich für eure Hilfe im Voraus!

Spid

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #1 am: 21.03.2020 10:29 »
Es handelt sich um 39 bzw. 40 Stunden pro Woche, §6 Abs. 1 TVÖD. Allein darauf ist abzustellen. Der Ausgleichszeitraum nach §6 Abs. 2 TVÖD dient nur der Ermittlung der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit. Bleiben am Ende des Arbeitsverhältnisses Plusstunden, sind sie auszugleichen, bleiben Minusstunden, ist das grundsätzlich das Problem des AG, es sei denn, es wurde etwas anderes wirksam vereinbart.

gehubder

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #2 am: 21.03.2020 19:46 »
Danke schonmal.

Jetzt steht unter 2 aber folgendes:

 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. 2Abweichend von Satz 1 kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.

Wie ist das zu verstehen? Danach zu gehen, hat mein Arbeitgeber Recht. Oder?

Über deine Meinung würde ich mich sehr freuen!

Spid

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #3 am: 21.03.2020 20:23 »
Ich habe doch ausgeführt, wozu Abs. 2 dient.

gehubder

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #4 am: 22.03.2020 14:20 »
Hier mal die Mail meines Arbeitgebers...:

Die Stunden für ein komplettes Jahr ergeben sich wie folgt:
 
Das Jahr, nicht das Schaltjahr, hat 52 Wochen. Um die Schaltjahre auszugleichen ist man hergegangen und hat dieses auf  vier Jahre verteilt und die Wochenzahl von 52 auf 52,1786 und die Jahrestage auf 366,25 angehoben.
 
Als Angestellter hat du in Vollzeit eine 39h-Woche.
 
Diese 39h mit den 52,1789 multipliziert ergibt die Stunden für dein Jahresstundenkonto von 2034:58h. Diese Stunden kannst du an jedem Tag einbringen, egal ob Wochenende oder Feiertag.
 
Die Problematik liegt jetzt darin, dieses Stundenkonto auf ein paar Monate herunter zu kürzen. Das Programm geht nun her und berechnet die restlichen Tage des Jahres (ab 01.04.2020=366,25-91,25=275 Tage). Diese 275 Tage werden mit dem Tagessoll (39h/7 Tage=5,567=5:34h) multipliziert = 275x 5,567=1530,925
Diese Zahl wird wiederum vom Jahressoll abgezogen und ergibt deine Stundenzahl bis einschließlich März (2034:58-1530:49) = 504:09  (Beachte die Rundungen)
 
Für dich stehen jetzt -11:12h

Ich bin gespannt auf deine Antwort...Danke!

Am besten sendest du mir deine Paypaladresse damit ich dir ein Trinkgeld zukommen lassen kann...;-)

Spid

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #5 am: 22.03.2020 14:49 »
Das Programm rechnet eine fiktive Jahresarbeitszeitschuld und zieht von dieser die fiktive Arbeitszeitschuld ab, die durch das Ende des Arbeitsverhältnisses fortfällt. Maßgeblich ist aber die konkret geschuldete Arbeitszeit - und das sind 39 Stunden pro Woche. Davon ab sind übrigens Minusstunden am Ende des Arbeitsverhältnisses nur dann ein Problem des AN, wenn ein Arbeitszeitkonto besteht und eine solche Wirkung der Minusstunden wirksam und ausdrücklich vereinbart worden ist. Wesentliche Voraussetzung der wirksamen Vereinbarung einer solchen Wirkung ist übrigens, daß der AN einen wesentlichen Einfluß auf seine Arbeitszeitgestaltung hat. Legt der AG bspw. durch einen Schichtplan die Arbeitszeiten des AN fest, gehen Minusstunden immer zu Lasten des AG.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #6 am: 22.03.2020 15:44 »
Bei einer 39h Woche komme ich ad hoc auf 13 volle Wochen sprich 507h
Klingt so, als ob der AG es gut mit dir meint.

gehubder

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #7 am: 23.03.2020 06:32 »
Ich komme auf 11 volle Woche.

+ 2 und 3.1. = 2 Tage

+ 4 Tage in der 2.Woche, der 6. Ist ein Feiertag in Bayern.

+letzte März Woche sind noch Montag und Dienstag. = 2 Tage

Meine Rechnung

Macht 12 Wochen +3 Tage = 63 Tage * 7,8 Stunden = 491,4 Stunden.

Oder 12*39Stu =468 + (3*7,8 Stunden) =491,4 Stunden

So ist meine Rechnung...


Spid

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #8 am: 23.03.2020 07:39 »
Die Arbeitszeit ist durch den Tarifvertrag wöchentlich festgelegt, nicht kalenderwöchentlich.

gehubder

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #9 am: 23.03.2020 10:50 »
Wie berechnet sich dann die Zeit? Sorry, muss nachfragen, verstehe das nicht...

Spid

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #10 am: 23.03.2020 10:54 »
Wöchentlich - also in einem 7-Tageszeitraum - besteht eine vereinbarte Arbeitszeit von 39 Stunden. Das Jahr begann an einem Mittwoch, der März endet an einem Dienstag, mithin ergeben sich in diesem Zeitraum insgesamt nur ganze Wochen und zwar 12 an der Zahl.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #11 am: 23.03.2020 10:57 »
12?

Spid

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #12 am: 23.03.2020 11:05 »
Nee, 13.

gehubder

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #13 am: 24.03.2020 09:43 »
Dann wird die Gesamtstundenzahl im Programm wiedergegeben und die Feiertage mit 7,8 Stunden wie ein gewöhnlicher Arbeitstag eingerechnet...

Richtig?

Spid

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Antw:Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
« Antwort #14 am: 24.03.2020 09:59 »
Für Feiertage gibt es entweder Freizeitausgleich oder 135% Zuschlag.