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Arbeit trotz Freistellung

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Anis11:
Hallo,
ich wurde als Angehöriger einer Risikogruppe wegen Corona freigestellt.
Muss ich zu Hause arbeiten wenn meine Behörde mir Aufgaben überträgt?
(Listen bearbeiten; Bürgertelefon etc.) Homeoffice wurde nicht vereinbart und technisch nicht eingerichtet (kein Laptop oder VPN Zugang vorhanden) Danke für euere Antworten

Spid:
Solange man freigestellt ist, besteht auch keine Arbeitspflicht.

Anis11:
Danke Spid. Gibt es dazu auch eine gesetzliche Grundlage oder ist es im TVöD geregelt?

Spid:
Die Freistellung ist doch die explizite Entbindung von der Pflicht zur Arbeitsleistung. Der Fortfall der Arbeitspflicht ist Wesensmerkmal der Freistellung - ohne diesen Fortfall ist es keine Freistellung.

Lars73:
Es ergibt sich aus der Freistellungsvereinbarung oder -anordnung. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Anordnung nicht zu arbeiten aufheben oder abändern.

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