Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeit trotz Freistellung
Anis11:
Hallo,
ich wurde als Angehöriger einer Risikogruppe wegen Corona freigestellt.
Muss ich zu Hause arbeiten wenn meine Behörde mir Aufgaben überträgt?
(Listen bearbeiten; Bürgertelefon etc.) Homeoffice wurde nicht vereinbart und technisch nicht eingerichtet (kein Laptop oder VPN Zugang vorhanden) Danke für euere Antworten
Spid:
Solange man freigestellt ist, besteht auch keine Arbeitspflicht.
Anis11:
Danke Spid. Gibt es dazu auch eine gesetzliche Grundlage oder ist es im TVöD geregelt?
Spid:
Die Freistellung ist doch die explizite Entbindung von der Pflicht zur Arbeitsleistung. Der Fortfall der Arbeitspflicht ist Wesensmerkmal der Freistellung - ohne diesen Fortfall ist es keine Freistellung.
Lars73:
Es ergibt sich aus der Freistellungsvereinbarung oder -anordnung. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Anordnung nicht zu arbeiten aufheben oder abändern.
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