Arbeit trotz Freistellung

Begonnen von Anis11, 22.03.2020 13:38

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Isie

Bei Nachfragen zum geschilderten Sachverhalt "Freistellung von der Arbeit" stellte sich heraus, dass die erste Schilderung in wesentlichen Punkten unvollständig war.

Spid

Wesentlich ist die Freistellung, sie wird durch die weiteren Ausführungen des TE nicht berührt.

Isie

Wenn es tatsächlich eine Freistellung von der Arbeit ist. Mit den späteren Ergänzungen kann es auch eine Entbindung von der Anwesenheitspflicht gewesen sein.


Spid

Es kann auch sein, daß der TE sich das Arbeitsverhältnis nur einbildet oder wir alle nur im Traum eines großen Döner existieren - und zwar mit und ohne den Ergänzungen. Das ist aber alles völlig unerheblich, weil es vom TE nicht geschildert wurde. Was er geschildert hat, ist seine Freistellung.

Isie

Genau. Erstere und zweite Möglichkeit sind aber eher unwahrscheinlich. Für den hier relevanten Sachverhalt benötigt man den Wortlaut der Freistellung, um den Sachverhalt unter den Tatbestand der Vorschriften zu subsumieren und die Rechtsfolge festzustellen.

Spid

Wozu benötigte man den Wortlaut der Freistellung? Eine Freistellung hat spezifische Rechtsfolgen, auf den Wortlaut kommt es nicht an.

WasDennNun

Und hier ist der Sachverhalt, dass in der Freistellungsvereinbarung steht, dass man in Absprache mit dem Vorgesetzten Telearbeit leisten soll.

Ist damit diese Freistellungsvereinbarung noch eine Freistellungsvereinbarung?



Spid

Da derlei nicht geschildert worden ist, kann das dahingestellt bleiben.

Isie

Derlei ist sehr wohl geschildert worden. Dagegen ist nicht geschildert worden, dass es sich um eine Freistellung von der Arbeitsleistung handelt.

Spid

Nein, derlei ist nicht geschildert worden. Dir steht es frei, durch Zitat das Gegenteil zu beweisen. Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.

Isie

Solange wir nicht wissen, wovon die TE freigestellt worden ist, bringt das hier alles gar nichts. Da können wir zitieren, was wir wollen.

Spid

Da ,,Freistellung" im arbeitsrechtlichen Kontext genau eine Bedeutung hat, wissen wir, wovon der TE freigestellt ist. Du hast eine Schilderung behauptet, diese kannst Du völlig unabhängig davon zitieren, um zu belegen, daß Du nicht gelogen hast.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 23.03.2020 07:45
Nein, derlei ist nicht geschildert worden. Dir steht es frei, durch Zitat das Gegenteil zu beweisen. Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
Zitat von: Anis11 am 22.03.2020 14:39
In der Vereinbarung steht nur, dass die Möglichkeit zur Leistung von Teleheimarbeit mit dem Vorgesetzten geklärt werden soll.
Nun, was ist diese Schilderung denn?

Spid

Steht doch da: Die Möglichkeit zur Leistung von Telearbeit soll geklärt werden. Was nicht da steht, ist das, was Du behauptet hast, nämlich daß der TE in Absprache mit dem Vorgesetzten Telearbeit leisten solle. Das wäre ja angesichts der Freistellung auch Unsinn.

Kryne

Also bei uns sind die "Risikogruppen" nun auch "freigestellt".

Es gibt dazu weder eine schriftliche Vereinbarung, noch sonst irgendwas. Ihnen wurde einfach gesagt, dass sie die nächsten 4 Wochen nicht auf die Arbeit kommen müssen, aber für telefonische Rückfragen der Kollegen oder Vorgesetzten zu gewissen Kernzeiten erreichbar sein müssen.

Umgangssprachlich wird das halt von allen "freigestellt" genannt, ist aber ja keine echte "Freistellung", weil ja weiterhin die Telefonbereitschaft gegeben sein muss.