Autor Thema: Arbeit trotz Freistellung  (Read 10264 times)

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #30 am: 23.03.2020 08:43 »
Es gibt auch Menschen, die bezeichnen einen Espresso als „Expresso“. Beides outet denjenigen, der es tut, als Crétin.

wenwirer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #31 am: 23.03.2020 13:53 »
Dann sind also alle Spanierinnen und Spanier, alle Portugiesinnen und Portugiesen und alle Rumäninnen und Rumänen Cretins!!!
Naja lieber Cretin als jemanden wg. "expresso"  als Cretin bezeichnen!

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #32 am: 23.03.2020 14:04 »
Wenn sie versuchen, deutsch zu sprechen, ja. Du kannst Dich ja gerne mit Leuten gemein machen, die als wahre Kommissare ihren Expresso in tollem Arbinente dejustieren, ich bringe solchen Crétins noch mehr Verachtung entgegen, als ich Menschen ohnehin grundsätzlich entgegenbringe.

wenwirer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #33 am: 23.03.2020 14:24 »
In Ihrem Sachverhalt war nur von Menschen die Rede, nicht von Menschen, die versuchen, deutsch zu sprechen.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #34 am: 23.03.2020 14:29 »
O, hoc est valde altus rem, placet indicare mihi?  Qui enim habet intellectus tantam stulti amentes procreantur, ut sit unum sibi.

wenwirer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #35 am: 23.03.2020 14:55 »
O, fugae se mandat.
(Spid auf der Flucht)

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #36 am: 23.03.2020 15:00 »
Raedam latine non dedisset tibi est, satellites illam unam patere?

Isie

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #37 am: 23.03.2020 16:15 »
Manche Leute meinen, dass ein in einem Forum geschilderter Sachverhalt einschließlich der verwendeten Begriffe auf den tariflichen oder gesetzlichen Tatbestand reduziert werden kann, für den dieser Begriff steht. Andere meinen das nicht, sondern hinterfragen den geschilderten Sachverhalt, wenn er lückenhaft oder unklar erscheint. Aber dafür muss man natürlich erst mal erkennen, dass die Sachverhaltsschilderung lückenhaft oder unklar ist. Dafür braucht man kein Gesetzbuch und auch kein Latein.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #38 am: 23.03.2020 16:18 »
Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten dessen, der sie schildert. Wer Gedichte interpretieren möchte, findet bestimmt ein spannendes Germanistenforum. Sachverhalte sind so gegeben, wie sie geschildert wurden.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #39 am: 23.03.2020 16:23 »
Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten dessen, der sie schildert. Wer Gedichte interpretieren möchte, findet bestimmt ein spannendes Germanistenforum. Sachverhalte sind so gegeben, wie sie geschildert wurden.

Wenn Du einen Sachverhalt schilderst, würde ich dem zustimmen. Andere schaffen das offensichtlich nicht und bedürfen entsprechender Nachfragen. Ansonsten bedürfte es z.B. auch keiner Beratung des Bürgers durch fachkundige Beschäftigte des öD.

Sogar Gesetze bedürfen der Interpretation durch Gesetzesbegründungen, Kommentare, Rechtsprechung usw.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #40 am: 23.03.2020 16:31 »
Gesetze entfalten ja auch Allgemeingültigkeit - im Gegensatz zu einer Sachverhaltsschilderung, die lediglich einen speziellen Sachverhalt schildert.

Isie

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #41 am: 23.03.2020 16:47 »
Aber häufig wenig verlässlich, weil es sich bei TE häufig nicht um Juristen handelt, die bestimmte Begriffe vermutlich gar nicht erst verwenden würden.
Wenn man dem TE helfen möchte: hinterfragen. Wenn nicht, dann nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #42 am: 23.03.2020 16:50 »
Eine ggfs. mangelnde Verläßlichkeit der Sachverhaltsschilderung geht zu Lasten dessen, der sie schildert. Sie steht einer Lösung des gegebenen Sachverhalts in keinster Weise entgegen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #43 am: 23.03.2020 17:00 »
Eine ggfs. mangelnde Verläßlichkeit der Sachverhaltsschilderung geht zu Lasten dessen, der sie schildert. Sie steht einer Lösung des gegebenen Sachverhalts in keinster Weise entgegen.
Da hast du natürlich recht, auch wenn sie nichts mit der Realität des tatsächlichen Sachverhaltes zu tun hat. Aber dann hat man halt eine theoretische Abhandlung über einen fiktiven Sachverhalt von sich gegeben, der sicherlich hier und da anderen Menschen auch hilft.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #44 am: 23.03.2020 17:04 »
Sicher wird damit geholfen. Das Forum soll ja auch Wissensspeicher sein. Die Bearbeitung eines fiktiven Sachverhalts ist übrigens nicht mehr oder weniger theoretisch als die eines realen Sachverhalts.